Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

Formular Nr. 4­X). Hauptstück. V. Abschnitt. Von dem Schlafgeld-. 409 Ausweis über die durch das Vierteljahr vom . . . bis . . . belegt gewesenen Millrar - Zinszimmer. Quartiers -Station. Des Haureige rthümers Anzahl der Z i n s z i m m e r. Waren belegt Nahmen. Hausnum­mer. von bis 1 In diesen Ausweis sind alle Gebäude einzunehmen, für welche aus dem Landes - Bequartierungs-Fonds der Zins bezahlt wird. V. Abschnit t. V 0 n dem S ch l a f g e l b e. §. 2704, Dem Bürger und Landinanne in den deutsch-erbla'ndischen Provinzen wird für die ge­meinschaftlich bey demselben bequattierte Mannschaft, wie auch für die Pruna-Pianisten und Kriegsgefangenen, auch auf Märschen, für die Privat-Diener aber nur dann, wenn sie bey ihren Officieren kein Unterkommen finden, sondern bey ihren Compagnien unterge­bracht sind, der reglementmäßige ganze Schlafkreuzer fammt dem hierauf 'cermahl allerhöchst bewilligten Zuschüsse von i5o Procent, mithin mit 2V2 kr. Papiergeld, wo solches noch im Umlaufe ist, sonst aber mit 1 kr. Conventions - Münze gegen gehörige Quittung des Ottsvorste- hcrs oder Quartier-Meisters bar bezahlt. In Ungarn ist die Unterkunft unentgeldlich, und in Siebenbürgen wird der Schlafkreu- zer quittivt. Dcrt, wo das Bett allein oder die Unterkunft ohne Bett gegeben wird, gebührt nur der halbe Schlafkreuzer. Für den Fourierschützen gebührt kein Schlafgeld, weil dieser bey seinem Officiere die Unterkunft erhalt. An dieser Quittung muß das betreffende Regiment , Bataillon oder Corps bestimmt und deutlich benannt, die Anzahl der Köpfe und der Tage, an welchen übernachtet wurde, aufgeführt, und der bezahlte Geldbetrag mit Buchstaben ausgedrückt seyn. 3cbe corrigirte oder rabitte Quittung ist als unächt zu verwerfen. Die gesammten Schlaf­kreuzer-Quittungen sind bey dem betreffenden Regimer. te, Bataillon oder Corps zu sam­meln, und alle Monathe mit einer besonderen Consignation, in welcher die Original-Quit­tungen unter Anführung des Ausstellungstages in nummerischer Ordnung, bann die Zahl der Mannschaft und der bezahlte Geldbetrag rubrikenweise ausgewiesen werden müssen, der Hauplrechnu 11g beyzuschließen, und mit dieser der kriegscomrnissariattschen Revision vorzule? gen. Die Berichtigung des Schlafkreuzers im Salzburgischen und in dem an Oesterreich 10 3 Schlafkeeuzer - Bezahlung. Htth. am 20. Oct. 733. ,, „ 19.3011.755. „ „ i3. May 776. >» » 8. Feb. 777. » „ i5. 3ut. 779. » „ 29. Apr. 798. I 4575. » „ 4. Iän. 799. <- 62, „ „ 10.3ut. 799,04*91. » n 1 o. Sep. 804.1 6070. „ „ 14- 3ul- 807.I 3302. „ „ 12. Apr. 6c>3. I 1813. „ „ 29. -$eb. 8! 6) 11358. », „ 24.5eb. 817. D 1175. ,, „ 1 o.Tep. 8>8, n 3652.. ,» a 17.Sep. 818. n 3918. 11 11 14. Öct. 819,1 656'T, Danr if.

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