Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

Von der frei) willigen Stellung. 4l i 1145. Ausländer können im Innern der Monarchie jederzeit freyivillig cngagirtwerden, wenn sie sich zu einer Capitulation herbey lassen, doch ist ihnen zu bedeuten, daß der eingegangcne Capitulations - Termin während eines bereits ausgebrochenen Krieges nicht erlösche, sondern daß dieselben ungeachtet des in eine solche Epoche fallenden Capitulations - Endes erst bey dem nächst erfolgenden Frieden ihre Entlassung ansprechen können; jedoch ist diese Bemer­kung m dem dem Manne zu erfolgenden Capitulations - Scheine deutlich auszudrücken. tz. 114b. Wie sich wegen Assentirung derselben zur Infanterie zu benehmen ist, darüber ertheilt das VII. Hauptstück die umständliche Belehrung; wegen Assentirung der Ausländer zur Ca- vallerie aber ist zu beobachten, daß dieselben nicht zur leichten Cavallerie, weil zum Dienste dieser Truppengattung mehr vertraute Leute erfordert werden, sondern zur schweren Cavalle­rie, bey welcher die Mannschaft im Dienste mehr zusammen gehalten, und daher eine Ent­weichung nicht so leicht ist, genommen werden. §. 114?« Zu den Jager-Bataillonen, deren Dienst, besonders im Kriege, verläßliche und sichere Leute erfordert, dürfen keine Ausländer, da ohnehin das Vorurtheil der Unvertrautheit ge­gen sie ist, assentirt werden. §. 1148* Zum Verpflegsdienste können ebenfalls Ausländer, wenn sie die nöthigen Eigenschaften besitzen, und sich freywillig melden, ausgenommen werden. h. 1149. Fremde Deserteure dürfen nicht zur Cavallerie engagier werden; iveim dieses aber den­noch geschieht, und sie sich nicht freyivillig zur Infanterie übersetzen lassen, müssen sie entlas­sen , die Kosten aber von den Schuldtragenden herein gebracht werden, überhaupt sind die Deserteure jederzeit zu rückwärts liegenden Regimentern zu affentircn, um ihnen die Gele­genheit/- neuerdings meineidig zu werden, zu benehmen. h. 1 i5o. Kriegsgefangene, ohne Unterschied ihres Nationals, rönnen, jedoch nur zur Infanterie und für die ganze Capitulatipns-Zeit, wenn sie sich zu einem Engagement freywillig herbey lassen, engagirt werden; sind aber die sich meldenden Kriegsgefangenen aus solchen Provinzen gebürtig, die ehedem zu dem österreichischen Kaiserstaate gehörten, so findet ihre Annahme auch zur Cavallerie Statt, dabey ist aber die Vorsicht zu beobachten, das; dieselben so viel möglich zu solchen Regimentern assentirt werden, welche nicht unmittelbar gegen die Granzen ihres Vaterlandes stehen. Welche Capitulations-Bedingnisse mit ihnen einzugehcn sind, schreibt das im sechsten Abschnitte dieses Hauptstückes abgehandelre Ausländer-Capitulations-Nor­male vor; eben so weiset der zehnte Abschnitt dieses HauptstückeS das denselben bewilligte Handgeld aus. §. 1101. Die Engagirung couscribirter Unterthanen zur Artillerie hat nur als Ausnahme bey einzelnen Individuen, deren Bildung und Anlage einen besonderen Vortheil für den Dienst verspricht, Statt. Dieser Grundsatz darf jedoch keinesweges als unbedingtes Gesetz angenom­men werden, auch ist bey solchen Engagirungen immer genau daraufzu sehen, daß nicht Leute, welche sich zu Hause vor der Recrutirung flüchten, am Ende, wenn man ihnen auf die Spur kommt, sich dadurch anstatt der Strafe vielmehr den Vortheil der freyen Wahl des Dienstes und der Truppengattung erwerben, indem der Recrutirungs-Flüchtigkeit entgegen gearbeitet werden muß. Wenn daher ein couscribirter Unterthan sich zur Artillerie freywillig meldet, dessen Eigenschaften ihn vorzüglich dazu qualiffciren, so ist derselbe sogleich zur Ar­tillerie zu assentiren, aber auch unverzüglich von dem betreffenden Infanterie-Beffrks-Re­giment die Erkundigung einzuziehen, ob derselbe nicht etwa ein Recrutirungs-Flüchtling ist. Bedi ngnisse veyEngagirung der Ausländer. Hkth.am 3o.@cp. 797. d 3599. .. » 23.März 808.0 677, a >, z3. Der. 812, Wie sich bey Engagirungen derselben zur Infanterie oder Cavallerie zch benehmen ist. Hkth. am 3o.3un.8i4. ., 4-Aug.814. U3248. „ .. 28.3m.816.113589. Zu den Jäger-Bataillonen dürfen keine Ausländer assen- tirt werden. Hkth. am 26. Sep. 816. Assentirung der Ausländer zur DerpflcgS - Branche- Hkth.am 26. Nov- 808.0 2961. Engagirung der Deserteure fremder Mächte. Hkth- am »5. März8o6.n 607. a 1, 24. MärzOio. 11 649. >, a ie. Dec. 810. o 3076. Engagirung sich selbst mel­dender Kriegsgefangener. Hkth. am 17. May 807.0,, a 1, iv. Aug.809. o >37 >. 9. £>ct. 8! 3. H 4547» Beobach tungen bey freywil- ligen Engagirungen zur Ar­tillerie. Hkth. am 21.März 775. m a >5. Feb. 783. „ „ 1. £>ct, 808.0 2382. 11 » 9.Nov. 3c<8. O 2444­,, » 17. 3tsn. 8iq, I 3755 1 1 Band n.

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