Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

Von dem ä'xzLlichen Personale. Gegenstände von alltäglicher Art thut er aus seiner Kanzelley an die Vorgesetzten Aerzte ab. §. 2157. Sollten Rapporte von den Vorgesetzten Aerzten einlaufen, daß hier und da beträchtliche epidemische Krankheiten einreißen, so hat er sämmtlrche Mitglieder der medicinisch - chirur­gischen Akademie zusammen zu rufen, die über das Genus der Krankheit ihr Urtheil ab- faffen, und sowohl die Vorbeugungsmittel, als auch die Heilungs-Methode anrathen sollen. Das Resultat ist sodann dein Hofkriegsrathe zu unterlegen, damit die hohe Behörde an andere Stellen und an die Commandirenden in Ansehung der zu treffenden Polizey- Anstalten die nöthigen Verordnungen Sann ergehen lassen. In unbedeutenden Fällen gibt er seinen Rath directe an die Aerzte ab, ohne ebendie­sen Weg einzuschlagen. tz. 2158. Zu Ende der Monathe Aprill und October erhält der Oberstfeldarzt von den im Wie­ner Militär-Spitale angestellten Stabsärzten ein Verzeichnis; der für die Armee vorräthigen chirurgischen Instrumenten-und Medicin-Kästen, und von den Oekonomie-Commissionen und Feld-Depositorien ein anderes Verzeichnis; von den daselbst vorhandenen chlrurgl- schen Requisiten, als da sind, Binden, Compressen, Charpie, Strohläden, Schienen, Leinwand u. dgl. Aus diesen läßt er eine Total - Tabelle verfassen, welche er unterfertigt, und dem Hofkriegsrathe zu Anfänge der Monathe May und November einreicht. Eine ähnliche Total-Tabelle behält er aber zu ferner eigenen Direction. §. 2i5q. Der Oberstfeldarzt hat wenigstens das Jahr Ein Mahl, und wenn es die Umstände erfordern, auch öfters, mit dem Professor und Apotheken-Director das Medicamenten-La­boratorium und Depositorium in Wien zu untersuchen, die einfachen und zusammengesetzten Arzeneymittel zu prüfen, und überhaupt darauf zu sehen, ob Alles im besten Zustande sey; ob nähmlich das Herbarium, wo die Kräuter und Wurzeln aufbewahrt sind, trocken und vor dem Staube gesichert ist; ob diese Stücke alle Jahre frisch ersetzt werden; ob die in dem Keller aufbewahrten Salben guter Art sind; ob der Keller selbst gut bestellt ist, und mchrge­wisse Sachen Schimmel fassen. Sodann macht der Oberstfeldarzt überden Befund einen treuen Rapport an den Hofkriegsrath, welchen er und der Apotheken - Direktor un­terschreiben. §. 2160. Die National- und Conduit-Listen der Aerzte müssen mit Ende Aprills und Oktobers von allen Vorgesetzten Regiments - und Corps- Aerzten an ihn eingeschickt werden. §. 3161. So oft der Hofkriegsrath dem Oberstfeldarzte von dem Tode eines Stabsarztes die Verständigung gibt, ist er schuldig/seine ganze Aufmerksamkeit dahin zu nehmen, emen an­deren Stabsarzt der hohen Behörde in Vorschlag zu bringen, der alle Fähigkeiten besitzt, einer so wichtigen Stelle mit Würde und voller Genugthuung vorzustehen. Bey jedem in Vorschlag zu bringenden Stabsarzte muß er Rücksicht auf die Statuten der Akademie nehmen, daß nähmlich der in Vorschlag gebrachte Stabsarzt ein von der Aka­demie promovirter Doctor der Chirurgie ist. tz. 2162. Die Regiments - Inhaber, ihre Obersten und Corps-Commandanten haben das Recht, zum Ersätze der bey ihren Regimentern und Corps offen gewordenen Regiments-Arztes-Stel- len andere Individuen beym Oberstfeldarzte in Vorschlag zu bringen. Der Oberstfeldarzt hingegen berathet sich in Ansehung des vorgeschlagenen Individuums mit seinem Protocolle, ob nähmlich das verlangte Individuum die zur Charge erforderlichen Eigenschaften besitzt. ^ Was er zu beobachten hat, wenn Rapporte an ihn von den Vorgesetzten Aerzten ein- laufen. daß hier und da be­trächtliche epidemische Krank­heiten entreißen. Hkth. am 3i. Dec. 789. Ueber die vorräthigen chirur­gischen Instrumenten - und Medicin-Kästen hat er eine» Total - Rapport an den Hof­kriegsrath cinzusenden. Hkth. am 31. Dec. 789. Er hat öfters das Laborats- rium und Depositorium in Wien zu untersuchen. Hkth.am 3i. Dec. 789. Die National- und Eonduit- Listen müssen von den Regi­ments- Aerzten dem Odcrst- feldarzte eingeschickt werden. Hkth. am 3i. Dec.789. Was er bey einem in Vor­schlag ' zu bringenden Stabs­ärzte zu beobachten hat. Hkrh. am 31. Dec. 789. Was er bey einem in Vor­schlag zu bringenden Regi- mentS-Arzte zu beobachten hat. Hkth.am 3i Dec. 789. Band n. 67

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