Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

256 besuchen, um durch seine, und zwar unvermutete, Gegenwart die allenfalls sich eingeschlichenen Fehler und Gebrechen zu entdecken/ und wenn er deren einige auf­gefunden hatte, dieselben sogleich mittelst Beschlusses der Spitals- Commission abzu- stellen besorgt seyn. ' Ztens: Soll er anordncn, wie die Kranken und Verwundeten gelegtwerden sollen, damit die schwer Kranken und Verwundeten, und diejenigen Verwundeten, welche eine innerliche Krankheit zugleich haben, von den übrigen getrennt werden. Durch diese Anordnung wird der Verbreitung bösartiger und ansteckender Krankheiten vorgebeugt; überhaupt muß er streng darauf sehen, daß die so genannten Inter­nisten, in so weit es das Locale möglich macht, nach den verschiedenen Krank­heitsformen in den Krankenzimmern gelegt werden. 6tens: Die von dem Haupt = Feldspirale abhängigen, unter der Aufsicht eines Stabs -, Regi­ments - oder graduirten Oberarztes detachirten Spitäler muß er von Zeit zu Zeit bereisen, und in diesen die nöthige Untersuchung wegen der Pflege und Besor­gung der Kranken und Verwundeten vornehmen, daher sind alle unter seiner Spi­tals- Direction stehenden Feldärzte, die Aerarial-Apotheken- Beamten und ihre Gehülfen, die in der Küche angestellten und die zur Reinigung des Spitals be­stimmten Leute in dieser Hinsicht seinen Befehlen untergeordnet. Er hat jedoch Alles, was er außer dem gewöhnlichen Spitalsdienste zu fordern und anzuordnen für nothwendig befunden hat, den übrigen zwey Mitgliedern der Spitals-Com­mission in einer abzuhaltenden Sitzung anzuzeigen, welche seine gemachten Vor­kehrungen und Abänderungen zu genehmigen, und durch Protocolls-Beschluß zu bestätigen, oder ihre nöthig findenden Erinnerungen beyzubringen haben.-fteris: Ob zwar gleich der dirigirende Chef-Arzt eines großen Feldspitals nicht jeden ein­zelnen Kranken und Verwundeten in seine besondere Aufsicht nehmen und besor­gen kann, und nach der Menge der Kranken und Verwundeten eine verhältniß- mäßige Anzahl sowohl ordmirender Chef-als subalterner Feldärzte zur Besorgung der Kranken abtheilungsweise angestellt ist, so muß er dessen ungeachtet jedes ein­zelne Krankenzimmer oft und unerwartet visitiren, oft bey den Krankenbesuchen der ordinirenden Feldärzte und deren Anordnungen zugegen seyn, um sich zu über­zeugen, daß bey der öfters großen Menge der Geschäfte vor dem Krankenbette nichts vernachlässiget, sondern der Zustand eines jeden Kranken genau untersucht werde, und daß die ordinirenden Feldärzte ihre Arzeneyen nicht obenhin nach ge­ringer und unzureichender, eben so wenig aber auf eine verschwenderische Weise verordnen. Lteus: Hat er auch alle schwer Verwundeten und alle, bey denen große Operationen noth­wendig sind, in Gesellschaft derjenigen ordinirenden Feldärzte, in deren Besor­gung sie stehen, zu besuchen, dem Verbände derselben beyzuwohnen, ihre Ver­letzung selbst zu untersuchen, und mit Zuziehung der übrigen ordinirenden Chef- Aerzte die allenfalls erforderliche Operation, und die Art, wie sie verrichtet wer­den soll, zu bestimmen. 9tcn9 : Muß er sorgen, daß die Operation in einem eigenen Zimmer vorgenommen werde, daß in diesem Zimmer Bequemlichkeiten zum Aufenthalte der Operirten auf einige Zeir vorhanden sey; er muß alle großen Operationen selbst verrichten, oder in seinem Beyseyn von einem anderen Chef-Arzte verrichten lassen. »vtens: Er hat daher auch mit den unter ihm angestellten ordinirenden Feldärzten täglich Ein Mahl nach Umständen auch zwey Mahl, so genannte medicinische Conferen- zen zu halten, in welchen er sich von allen medicinisch- chirurgischen Ereignissen im Spirale, von den neu angekommenen Kranken, von jenen, die gefährlich krank oder verwundet sind, Rapport geben läßt. Bey eben dieser Gelegenheit muß er VL HaupLstück. XI. Abschnitt.

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