Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)

sich mit gedachten Feldärzten über die gefährlichen Kranken und Verwundeten, und über jene Krankheiten, die noch nicht hinlänglich entwickelt sind, besprechen; sich mit ihnen über die Natur der Krankheit, so wie über die zu wählenden Heilmirtel und die anzuwendende Lebensordnung berarhschlagen ; bey allen verwickelten und schweren Fallen, oder bey einer im Spitale sich ergebenden Epidemie selbst sehr fleißig beobachten und prüfen, um auszumitreln, welches die Natur der Krankheit fey, und welches die ihr entgegen zu setzende Heil-Methode seyn müsse. Diese seine Untersuchungen und Beobachtungen muß er nun mit denen, die ihm die anderen ordinirenden Feldärzte im Spitale an die Hand geben, zusammen halten, dann werden sich um so leichter und zweckmäßiger jene Heil-Mapimen folgern lassen, die man bey der Heilung dieser oder jener Krankheit zu beobachten und zu befol­gen hat. i itens: Soll er bey solchen Verstorbenen, die entweder an einer unentwickelten, schweren, nicht ganz erkannten Krankheit, oder an einer herrschenden Epidemie starben, beson­ders wenn dieses Anfangs geschah, wo sie noch nichtgehörig erkannt, und ihre Natur und Heilung noch nicht genug bestimmt ist, in seiner Gegenwart die Lei­chenöffnung vornehmen lassen, um auch durch diesen Weg die beste und sicherste Heil - Methode der herrschenden Krankheit auszumitteln. ,2tens: Täglich in der Frühe hat er von dem mspectionirenden Oberarzte den Tag-Rap­port nach dem Formulare F zu erhalten, dagegen auch den vorgeschriebenenzehn­tägigen summarischen ärztlichen Rapport nach dem Formulare B, dann mir Ende eines jeden Monarhes den ärztlichen Haupt-Kranken - Rapport, sowie jenen über die kranken Officiere und Feldärzre, an den dirigirenden Stabsfeldarzt der Spi­täler- Ober - Dlrection einzuschicken. Au ch muß er dafür sorgen, daß immerwährend die erforderlichen chirurgischen Instrumente zu großen Operationen, dann der hinlängliche Vorrath von Binden, Compreffen, Charpien, Bruchbändern und sonstigen chirurgischen Geräthschafren in einem brauchbaren Stande vorhanden sey, und er hat in dieser Absicht monath- lrch den ärztlichen Requisiten - Rapport unter seiner Fertigung nach dem Formu­lare F an den vorbesagten Feldstavsarzt gelangen zu machen, damit dieser fortan in der Kenntniß von dem Befunde des Vorrathes solcher Geräthschaften bleibe, das etwa Erforderliche von dem dirigirenden Stabsarzte im Haupt-Ouartiere ver­langen, und in die betreffenden Spitäler disponiren könne. i3tens: Muß (r sich öfters um die Zeit, wo die Medikamente zubcreitet und dispendirt werden, in die Spitals - Apotheke begeben, und Nachsehen, oD auch die verordne- tcn Arzeneyen nach der Pharmacopoe vorschriftmäßig bereitet und in dem gehö­rigen Gewichte und Maße verabreicht werden. Ebenso müssen sie auch öfters das Laboratorium, die Material-Kammer,das Kräütcrbehaltniß, und endlich alle Composita und 8implieia genau untersuchen, um sich die Ueberzeugung zu verschaffen, ob nicht ein oder der andere A-tikel ent­weder aus Ursache des schlechten Locals oder aus Fahrlässigkeit der Apotheken-Be- oni ten unbrauchbar geworden sey, damit nicht etwa an die Kranken oder Verwun­deten verdorbene oder schlecht zubereitete Arzeneyen verabfolgt werden. '/jtens: Haler pünctlich darauf zu sehen, daß die bestehenden Spitalsverordnungen über­haupt, so wie jene, die auf seine sowohl-als auf die den ihm untergeordneten Feld­ärzre obliegenden Dienstpflichten Bezug nehmen, genau und mit gewissenhafter Treue beobachtet werden. Endlich har er auch die National-und Conduit- Listen des unterhabenden feld- örzrlichen, so wie die Conduit-Listen des Feld-Apotheken-Personals mit Ver­lauf eines jeden halben Jahres an die Feldspitäler - Ober - Direktion einzuschicken. 65 Von dem ärztlichen Personale. 35,111* II. OV

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