Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)
244 VI. Hauptstück. XI. Abschnrtt. Relations - puncte werden bekannt gegeben. Hkth.am 7. ®cc.801. Tj 4z66, r> » y. May8>2. » 9. 3un. 8ig.L 3i58, §. 2089. Die Puncte, über welche der visttirende Stabsarzt binnen 6 Wochen nach Verlauf der abgehaltenen Spitalsuntersuchung, bey Verlust der Reiseentschädigung, zu relationiren hat, sind folgende: i tens: Was das Spital für eine Lage hat; ob es gut oder nachtheilig situirt ist; ob das Gebäude etwa einiger Reparatur bedarf, um gegen schädliche Feuchtigkeit oder unangemessenen Luftzug verwahrt zu werden, und ob dasselbe keiner Feuersgefahr ausgesetzt ist. 2tens: Wessen Eigenthum es ist, und auf welche Art es an das Militär gekommen ist; ob das Gebäude überhaupt, nähmlich alle Behältnisse, die Gange, die Stiegen, die Abtritte, der Hof sehr reinlrch gehalten, und ob die Hinwcgschaffung des erzeugten Unrathes sogleich eingeleitet werde. 3tens: Für wie viel Kranke nebst dem dazu gehörigen Personale das Spital die Unterkunft verschafft, und wie viel Zimmer, Kammern, Küchen und sonstige Behältnisse es enthalte; ob das Spital einen eigenen Garten habe; ob die Erzeugnisse aus demselben bloß zum Genüsse der Kranken verwendet werden; ob hierbey kein Privat - Eigennutz sich wahrnehmen lasse. 4ten§: Wie viele Kranke sich wirklich im Spitale befinden; ob sie ohne Nachtheil ihrer Genesung untergebracht sind; wie viel in einem Zimmer, und ob die Kranken nach ihren Krankheiren abgetheilt liegen. Ztens: Ob die Reconvalescenten in von den Kranken abgesonderten Behältnissen untergebracht, und wie lange dieselben nach erfolgter Genesung noch im Spitale gelassen werden. (»teils: In welchem Zustande die Halls-, Zimmer-, Küchen-, Apotheken-Einrichtungen dann sonstige Spitals-Utensilien, besonders das Kupfergeschirr, sich befinden; ob Medicamenten- Kasten, Instrumenten - Etuis und Bandagen vorhanden sind; ob alle diese Geräthschaften reinlich, und die Kupfergeschirre gut verzinnt unterhalten werden; ob und welcher Abgang sich hieran im Verhältnisse der Krankenzahl äußert. 7tcnd: Was für Gattungen von Krankheiten überhaupt das Jahr hindurch im Spitale geherrscht haken. Wenn eine Krankheit stärker eingerissen hat, woher sich die Entstehungsursache leiten mag; welche Vorsichten zur Hintanhaltung eines solchen Uebels anzuwenden waren, oder schon eingeleitet worden sind. Anmerkung. Weil die beyden vorerwähnten Puncte nur die Angabe des zur Zeit der Visitirung vorhandenen Krankenstandes mit Bezug auf die Art der Emtheilung der Kranken und bte Angabe der herrschenden Krankheitsgartungen fordern, somit hierdurch die Ausweisung des ganzen, von einer bis zur anderen Untersuchung sich ergebenen Krankenstandes, die Ausweisung der Reconvalescenten und Verstorbenen, nebstbey die Angabe des Verhältnisses derMortalität zur Reconvalescenz und zum Ganzen sich ergebenen Krankenstände fehlt, so hat der Hoskriegsrath angeordnet, daß diese Lücke in den künftigen Relationen, und z. B. gleich zu Anfänge derselben, verläßlich ausgefüllt werden soll, um dadurch das Haupt - Resultat über den Zustand der Spitaler und den Erfolg des Heilungsgeschäftes zu geben. Ltens: Wie die Kost der Kranken beschaffen ist; ob die Diät nach der neuen Vorschrift gehalten wird, oder ob solche nach der unterm 20. Junius 1802 den Regiments- Aerzten emgeraumten Befugniß auf eine andere Art eingerichtet, dennoch aber dem Wohle der Kranken und der zu beobachtenden Wirthschaft angemessen ist; was für Brot den Kranken abgereicht werde; ob das Spital hinreichendes und zugleich gesundes Trink - und Kochwasser habe. htens: Wie die Medican.ente beschaffen, ob dieselben nach Erforderniß vorrathig sind; ob sie aus einer ararischen oder aus einer Civil- Apotheke, und in welchem Orte