Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 2. (Wien, 1820)
Von bem ärztlichen Personale. 24 5 sie gefaßt werden; ob damit wirthschaftlich gebahrt werde; ob die Arzeneyrech nungen nach Vorschrift geführt und in welcher Zeit an die Behörde eingesendet werden; ob und warum hierbey etwa ein Rückstand haftet. iotens: Welche Aufmerksamkeit für die Pflege und Wartung der Kranken verwendet . werde; ob es hierbey nicht an der erforderlichen Zahl von Aufsichts - und War- tungs-Personale gebreche; ob nicht Menschen im Spitale unterhalten werden, die nicht dahin gehören, unnütz und dem Svitalsfonde lästig sind. utens: Wer der Commandant des Spitals und ob er sammt den Commandirten dieser Anstellung angemessen ist; ob sie in dieser Dienstleistung durch Andere abgelöset, und wie oft sie solcher Gestalt verwechselt werden. i2tens: Ob über den Stand der Kranken und dabey Commandirten ein'ordentliches Protokoll geführt werde. iStené: Ob die innerliche Oekonomie - Verwaltung zweckmäßig geschehe;'ob die Eßwaaren durch Contrahenten, und zwar durch welche geliefert, oder ob sie täglich auf dem Markte eingekauft werden; wer diesen Einkauf besorge; ob diese Ausgaben täg lich in ein Küchenbuch eingetragen werden, und ob sie mit den Marktpreisen überein kommen. >4tens: Ob das ärztliche Personal fähig und wohl conduisirt ist; ob und welche Oberärzte den medicinischen Lehr-Curs in Wien absolvirt haben; ob sie zur Besorgung der Kranken nach Verhältniß der Zahl der letzteren hinreichen. »5tens: Wer im Spitale die Ordination besorge; ob und welche Gebrechen sich geoffenba- vet haben, die der bald möglichen Herstellung der Krank«.» hinderlich seyn mö gen; ob das Ordinations-Buch richtig geführt werde. ibtens: Wie die Bett-Fournituren beschaffen und von wem sie in Belag sind; obste reinlich gehalten und von Zeir zu Zeit mit frischen gewechselt werden. i7tens: Wer die Seelsorge im Spitale besorge; ob eine Capelle vorhanden, ob die Abgestorbenen in einem allgemeinen Sarge zu Grabe gebracht werden, und ob dabey kein besonderer Aufwand Statt hat. »Ltens: Ob überhaupt Gebrechen vorhanden sind, und wie denselben abgeholfen werde; welche Abhülfe möglich sey; ob und welche Klagen von den Kranken angebracht, und ob dieselben bey der Untersuchung gegründet befunden wurden, und wie dabey abgeholfen ward. rgtens: Ob die erkrankenden Soldatenweiber und Kinder in das Spiral ausgenommen, gewartet und gepflegt werden, und ob sie zu ihrer Herstellung allen jenen Beystand, wie die übrigen Kranken, genießen; ob die Aerzte den schwangeren Soldatenweibern in Geburtsnöthen beystehen. 2otens: Ob Kranke vom Civil in das Militär-Spital ausgenommen wurden, welche, warum, mit wessen Bewilligung, und was sie täglich für die Wartung und Pflege in die Spitals-Caffa bezahlt haben. ' i tens: Ob die Montur der Kranken in abgesonderten Behältnissen bewahrt sey; ob auf die Vertilgung der von den mit bösartigen Krankheiten behafteten Leuten ange- fteckten Montur - und Bett-Fournituren Sorge getragen werde. 22tens: Ob im Spitale keine solchen Kranken sich befinden, deren Leibesgebrechen unheilbar, die mithin zu Feldkriegs- oder wenigstens zu Garnisons-Diensten nicht mehr herzustellen sind; ob sie nicht unnöthig längere Zeit im Spitale belassen, und sodann erst dem Superarbitrium vorgestettt werden. >z3tens: So fern aus den vorstehenden Puncten bey Untersuchung der Spitäler besondere, eine Remedur erfordernde Gegenstände vorfielen, wären solche am Ende der Relation unter diesem §. aufzuführen. Diese s3 Punkte müssen in der Ordnung, wie sie hier aufgeführt sind, in