Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

52 I. Haupt stück. Y. Abschnitt. 8u welchem^ Mastftabe der Populations-Stand dient. Hkth. am3».März 1809. Wozu der Pferde und Och­sen-Stand. Hkth. am 3i. Marz 1809. Das Hornvieh und die Schafe. Hkth. am 3i* Mär» 1809. Die Pferde und Kühe. Hkth. am,3i. Marz >609. Lager - Service. Hkth. am 3i. März >809. L. Wird das Armee - Commando und das Ober-Landes - Commiffariat, um die Beytragskrafte der Länder beurtheilen zu können, durch das Guberniurn und durch die Regierungen in die Kenntniß gesetzt werden, wie die schnelle Hülfe herbey geschafft werden kann. §. »26. «>, Der Populations - Stand gibt in gahen Bedarfsfällen für die Beyschaffung des fertigen Brotes den Maßstab, wenn auf 4 Kopfe im flachen Lande, und auf 8 Köpfe im Gebirge, oder in Städten 1 Portion Brot, als ander Stelle vorn vorräthigenHausbedarf entbehrlich gerechnet wird. Ebendieser Populations-Stand muß auch zur Ausschreibung der bey Ver- schanzungen und anderen vorfallenden größeren Arbeiten erforderlich werdenden Arbeiter den Maßstab geben. §. 126. Wohingegen der Stand der Pferde und Ochsen den Maßstab für die Beyschaffung der Fuhren dergestalt liefert, baß, obschon der Nochbedarf an Fuhren für die Armee in außeror­dentlichen Fällen auf kürzere Zeit und Nachschubsstrecken gar keine Einschränkung leidet, in der Regel immer angenommen werden kann, daß, wenn die mit Einrechnung des Tages der Abfahrt vom Hause bis zur Heimkehr wechselweise unter Weges befindliche Fuhrenanzahl nicht die Hälfte des Zugviehstandes übersteigt, das Land weder über außerordentliche Bedrückung Beschwerde führen, noch mit Bestand über die Unbestreitbarkeit Vorstellung machen kann. §. 127. f / Der Stand an Hornvieh und Schafen gibt endlich die Cynosur zur Beyschaffung des Fleischbedarfes in der Art, daß in dringenden Nothfallen von dem Stande der Ochsen der 2oste und von dem Stande der Kühe der4»ste Theil ohne allzu große Bedrückung des Landes für die Armee genommen werden könne; an Schafen aber, wovon 6 Stück zum Aequivalent für x Stück Rindvieh zu rechnen sind, darf nur bann in Subsidinm eine Bedeckung, und zwar nur mit dem boflen Theile des dießfallsigen Standes Statt haben, wenn das Land ohne gänzlichen Ruin der Landwirthschaft mit dem Rindviehs nicht mehr aufzukommen im Stande wäre, und wegen des augenblicklichen Fleischbedarfes der Armee die dießfallflge Aushülfe nicht aus entfernten Gegenden gehöhlt werden könnte. §. 128. & Außer dem gibt der Stand an Pferden und Kühen auch den Maßstab für die Bey­schaffung gaher Fourage-Erfordernisse, so daß, wenn in den Wintermonathen, und selbst noch im Aprill und May pr. Stück Pferd 2 Portionen Hafer und 10 Pfund Heu, für das Stück Rindvieh aber 20 Pfund, und für 1 Schaf 5 Pfund Heu zum Bey trage für die Armee aus­geschlagen werden, diese Reparation als sehr mäßig angesehen, und eine solche Nothaus- hülfe ganz füglich vom Lande prästirt werden kann. An diesen mäßigen Maßstab kann sich nur gehalten werden, so lange als es sich um zeit-und theilweise kleinere Ergänzungen von Dispositions-Rückständen handelt. Tretenaber bey gahen Operationen Nothfalleein, dann kann sich selbst an dasDrey-, Vier-und Mehrfache dieses Maßstabes nicht gehalten werden, sondern es ist sich selbst in eigenen Landen an den Grundsatz zu halten,'daß das Land sich den demselben abgenommenen eigenen Hausbedarf entweder von der erhaltenden Bezahlung selbst nachschaffen, ober durch Anstalten der Staats­verwaltung in der Folge bedeckt werden kann, der Armee-Bedarf aber ohne alle Rücksicht ge­deckt werden müsse. tz. 129. An Lager - Service, nahmlichStroh und Holz, werden vorhinein keine Vorrathe gesam­melt oder dießfallsige Ausschreibungen gemacht, sondern dieses Service kommt nur von Fall zu Fall durch die Ober- Landes- Commissariate nach dem von Zeit zu Zeit ihnen von dem Stell­vertreter des commandirenden Generals bekannt gegeben werdenden Erfordernisse herbey zu schaffen.

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