Militär-Oekonomie-System der kaiserlichen königlichen österreichischen Armee 1. (Wien, 1820)

532 V. Hauptstück. I. Abschnitt. Diese werden im Wesentlichen auf folgende Art bezeichnet: 1. Stufe des Adels. Fürst, Graf u. s. w. 2. Würde, Amt, Gewerbe, Beschäftigung; überhaupt, was das Individuum ist, z. B. geheimer Nath, Kammerherr, Bischof, Propst, Planst, Kreishauptmann, Bäcker, Müller, Schuhmachergesell u. s. w. Bey dem Bauernstände wirdein ganzer, ein drey Viertel-, ein halber und ein Viertelbauer, ferner ein Häusler, Gärtler, Taglöhner angezeigt. Jedes Kreisamt wird dem Militär officiell mittheilen, wie viele Grundstücke oder kregendes Vermögen in der betreffenden Gegend zu einem ganzen, drey Viertel-, halben und Viertelbauer, dann zu einem Häusler, Gärtler u. f. w. gehören. Die Freybauern oder so genannten Sculteten, welche ihre Comribution selbst ab- führen, dann die freyen Leute in Städten, worunter jene vom Bürgerstande verstan­den werden, welche landtafliche, d. i.: Schloßhäuser besitzen, endlich die Karaimén, nähmlich jene Juden, die sich dem Feldbaue widmen, sind hier besonders anzumercken. Bey den Frauen wird die Würde oder Eigenschaft airgemerkt, die ihre Männer bekleiden. 3. Stand. Verheirathet, ledig oder Witwer. Die verheiratheten Häusler, Gärtler, herrschaftlichen Haus-Officiere, Be­dienten, Gesellen, Knechte, Taglöhner und Menschen von was immer für einer Be­schäftigung sind bey dem Umstande, daß die Verheiratheten von der Militär-Wid­mung nicht befreyt sind, gleich den Ledigen nach ihrer Qualification zu conscrlbiren, und entweder, wenn sie nach ihrem Alter und ihrer körperlichen Beschaffenheit dazu geeignet sind, in die Rubrik der anwendbaren, zum Militär-Dienste Vorgemerkten, oder in jene der Unanwendbaren aufzunehmen. 4. Religion. Evangelisch, reformirt, griechisch, unirt und nichtunirt, Juden. — Die katholische, als die herrschende in den k. k. Erblanden, wird nicht beygesügt, und versteht sich von selbst. ■5. Bey den Fremden. In der betreffendenden Tabelle, der Geburtsort, die etwan- nige Nationalisirung, die Aelternlosigkeit, oder wenn sie Aeltern oder eigene Familie haben, wo diese vorkonimen , d. i.: wo sie classificirt werden. 6. Sind altern lose Stief- und Pflegekinder der ledigen Fremden und bey bem weibli­chen Geschlechts die natürlichen Kinder besonders zu unterscheiden. Gleich den Aeltern- losen sind auch jene zur einheimischen Bevölkerung Gehörigen zu behandeln, deren Aeltern man nicht weiß, oder deren Aeltern sich in unconftribirten Ländern oder im Auslande seßhaft gemacht haben. 7. Bey den Abwesenden. Im Aufnahmsbogen der Aufenthaltsort und die Ursache der Abwesenheit. Die richtige Auswerfung der Abwesenden und Fremden in die einem jeden zu ste­henden Rubriken ist wegen Verfastüng der Bezirksübersicht Lit. G äußerst wichtig und nothwendig. Hierzu sind die alphabetischen Ortschafts-Tabellen zu benutzen. 3. Ursachen der zeitlichen Befreyung. AusgedienteCapitulanten nach der voll­streckten einfachen gesetzlichen Dienstzeit oder nach der Reengagirung. — Vom Mili­tär -Stande entlassen: auf welche Art und unter welcher Bedingungen. Weiin ein zeitlich Befreyter heirathet, zu alt wird, oder der Grund seiner Be­freyung aufhärt ic., so wird er bey den folgenden Revisionen in eine andere Rubrik versetzt, wie dieses überhaupt bey allen Menschen geschieht, die ihre Qualifikation verändern. Körperliche Beschaffenheit der nach ihrer Qualification zur Militär-Widmung geeig­neten Menschen von 18 bis 45 Iahen, und zwar: bey den Anwendbaren: zu klein — mittelmäßig, — groß.

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