Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

830 Stiftungen. Anzahl der Plätze in den Cadeten - In­stituten und Akademien Erziehunps- Jiäusern und Schul-Comp 5 • *. Des Grafen Johann Batthyány ..................... F ür Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, dessen Erben oder Bevollmächtigte aus. 2 8, Des Brünner Grosshändlers Theodor Bauer . Für Söhne österreichischer,vorzugsweise in der Markgrafschaft Mähren geborener Unterthanen. Jene, deren Väter im Militär gedient, haben den Vorzug. Das Verleihungsrecht übt der Chef der Militär- Bildungs-Anstalten, respective das Kriegs-Mini­sterium aus. Wegen unzureichendem Capital unbesetzt. 1 9. Der Gemeinde Alt-SSecse ............................. F ür Knaben, welche in dieser Gemeinde gebo­ren, und von daselbst einheimischen Eltern ab­stammen, ohne Unterschied der Nationalität und der Religion. Das Verleihungsrecht steht der Gemeinde zu. 1 1 IO. Des Grafen Franz Beleznay......................... V orzugsweise für Jünglinge aus dem König­reiche Ungarn. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, dessen Erben oder Bevollmächtigte aus. 1 11« Der Julie Brudermaim ................................. Z unächst für Knaben aus der Familie Bruder­mann, und wenn keine derlei Aspiranten vorhan­den wären, für aus dem Orte Hütteldorf gebür­tige Jünglinge. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Mini­sterium zu, und zwar rücksichtlich der Aspiranten aus der Gemeinde Hütteldorf über Vorschlag des dortigen Ortspfarrers. 1 1Ä« Die Stiftung der Stadt Brünn ......................... F ür Söhne österreichischer, in der Markgraf­schaft Mähren und vorzugsweise in Brünn gebore­ner Staatsbürger. Das Verleihungsrecht hat der Bezirks-Aus­schuss der innern Stadt Brünn. Errichtet von der Stadtgemeinde Brünn zum An­denken an die Errettung Seiner Majestät im Jahre 1853. 1 8 5

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