Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 829 • • Anzahl der Plätze in den 3. Privat-Stiftungen *). Cadeten- Instituten und Akademien Erziehungshäusern und Schul-Comp. fl. Die Allgemeine Privat-Stiftung ..................... Z ur Ergänzung, respective Berichtigung des Pauschalbetrages für jene vorzüglichen Zöglinge jeder Artillerie-, dann der Genie- und Pionnier- Schul-Compagnie, welche in die Akademien übertreten, und keinen gesetzlichen Anspruch auf Militär-Zöglingsplätze daselbst haben. Das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium , welches auch das Stiftungs - Capital verwaltet. Die bezüglichen Capitalien sind nachfolgend, Seite 836 bis 839, ersichtlich. *4. Des Ignaz von Altlasy...................................... Vorzugsweise für Jünglinge auS dem Königreiche Ungarn. Das Verleihungsrecht gebührt dem Sohne des Stifters, und nach dessen kinderlosem Absterben, den weiblichen Erben des Stifters und deren gesetzlichen Abkömmlingen. 1 3. Der Grafen Carl und Georg Apponyi . . . Vorzugsweise für Jünglinge aus dem Königreiche Ungarn. Das Verleihungsrecht behalten sich die Stifter für sich, ihre Erben oder Legatare vor. 1 tfl. Die Stiftung der Stadt Baja .............................' F ür Knaben, welche in Baja geboren, und von daselbst einheimischen Eltern abstammen. Das Verleihungsrecht übt ausschliesslich der Miigistrat der Stadt Baja aus. 1 3. Des Fürsten Philipp Batthyány ................. F ür adelige Jünglinge aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, dann dem Te- meser Banate. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, dessen Erben oder Bevollmächtigte aus. 1 Q. Die Balthyánj-Jankovieli’sche Stiftung . Für Jünglinge aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, der ehemaligenWojwod- scbaft Serbien und dem Temeser Banate. Das Verleihungsrecht übt die Familie Janko- vich oder deren Bevollmächtigte aus. 1 s • ') Jene Stiftungs-Capitalien, deren Evidenz bei den einzelnen Stiftungen nicht ersichtlich erscheint, befinden sich in der Verwaltung des Kriegs-Ministeriums,