Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 829 • • Anzahl der Plätze in den 3. Privat-Stiftungen *). Cadeten- In­stituten und Akademien Erziehungs­häusern und Schul-Comp. fl. Die Allgemeine Privat-Stiftung ..................... Z ur Ergänzung, respective Berichtigung des Pauschalbetrages für jene vorzüglichen Zöglinge jeder Artillerie-, dann der Genie- und Pionnier- Schul-Compagnie, welche in die Akademien übertreten, und keinen gesetzlichen Anspruch auf Militär-Zöglingsplätze daselbst haben. Das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Mini­sterium , welches auch das Stiftungs - Capital verwaltet. Die bezüglichen Capitalien sind nachfolgend, Seite 836 bis 839, ersichtlich. *4. Des Ignaz von Altlasy...................................... Vorzugsweise für Jünglinge auS dem König­reiche Ungarn. Das Verleihungsrecht gebührt dem Sohne des Stifters, und nach dessen kinderlosem Absterben, den weiblichen Erben des Stifters und deren ge­setzlichen Abkömmlingen. 1 3. Der Grafen Carl und Georg Apponyi . . . Vorzugsweise für Jünglinge aus dem König­reiche Ungarn. Das Verleihungsrecht behalten sich die Stifter für sich, ihre Erben oder Legatare vor. 1 tfl. Die Stiftung der Stadt Baja .............................' F ür Knaben, welche in Baja geboren, und von daselbst einheimischen Eltern abstammen. Das Verleihungsrecht übt ausschliesslich der Miigistrat der Stadt Baja aus. 1 3. Des Fürsten Philipp Batthyány ................. F ür adelige Jünglinge aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, dann dem Te- meser Banate. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, dessen Erben oder Bevollmächtigte aus. 1 Q. Die Balthyánj-Jankovieli’sche Stiftung . Für Jünglinge aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, der ehemaligenWojwod- scbaft Serbien und dem Temeser Banate. Das Verleihungsrecht übt die Familie Janko- vich oder deren Bevollmächtigte aus. 1 s • ') Jene Stiftungs-Capitalien, deren Evidenz bei den einzelnen Stiftungen nicht ersichtlich er­scheint, befinden sich in der Verwaltung des Kriegs-Ministeriums,

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