Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)

Anhang

Stiftungen. 811 Das Stiftungs-Capital beträgt 6000 fl. in 4percentigen Staats-Schuld­versehreibungen, daher jede der zwei betreffenden Waisen mit 120 fl. C. M. jährlich bis zu einer anderweitigen Versorgung zu betheilen ist. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium mit Würdigung der Verdienste des Vaters und der Dürftigkeit der Waise zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 7213, vom 8. Juni 1856.) 60« Der Feldmarschall-Lieutenants-Gattin Julie Victor v. Pontis, für mittellose verwaiste Officiers-Töchter. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 7570 fl. C. M., von deren Interessen drei Stiftungs-Plätze zu je 100 fl. und ein Stiftungs-Platz zu 50 fl. jährlich gegründet wurden. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 15, Nr. 758, vom 13. April 1860.) 6 S'. Des Wiener Grosshandlungs-Gremiums vom Jahre 1813 und 1814. Siehe B, Nr. 245. 68» Des Feldmarschall-Lieutenants Friedrich Freih. v. Wuesthoff. Für eine vaterlose Waise weiblichen Geschlechtes, deren Vater entwe­der bei dem Kürassier-Regimente Nr. 12 und dem Dragoner-Regimente Nr. 2 als Corporal oder Gemeiner gedient hat. Das Stiftungs-Capital besteht in 5 Stück 5percentigen Staats-Schuldver­schreibungen zusammen pr. 500 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Sohne des Stifters, Oberstlieutenant Peter Frei­herrn v. Wuesthoff, und nach dessen Ableben dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 6932, vom 24. December 1831.) 69. Des Kriegs-Ministerial-Expedits-Directions-Adjuncten Johann Bapt. Zeininger. Zur Betheilung von Söhnen oder Töchtern der in den Jahren 1848 und 1849 auf dem Schlachtfelde gefallenen subalternen vermögenslosen k. k. Officiere, und in deren Ermanglung, von Waisen subalterner mittelloser, in der Dienstleistung verstorbener Officiere der k. k. Armee. Der Stiftungs-Genuss besteht in den jährlichen Interessen einer 4per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., vom sechsten Le­bensjahre bis zur Grossjährigkeit oder sonstigen Versorgung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1497, vom 4. August 1853.) —— D. Für Militär-Parteien, dann mit anderweitiger Widmung. 1. Serbische National-Schul- und Lehrer-Stiftung des Handelsmannes Georg Timote Angjelkovió, zu Neu-Slankamen, imPeterwardeiner Grenz- Regimente Nr. 9. Das Capital besteht in einer 5percentigen Metallique-Haupt-Obligafion pr. 64C0 fl. und in einer National-Anlehens-Haupt-Obligation pr. 40 fl., zusam­men 6440 fl., deren jährliche Interessen zur Herstellung und fortwährend guten Instandhaltung eines Hauses und Erhaltung des Lehrers für eine ser­bische Nationalschule zu Neu-Slankamen mit gleichzeitiger Bestreitung des Kirchendiener-Lohnes für die Anzündung der Lampen und der Beköstigung des Oel-Erfordernisses bestimmt sind.

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