Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
Stiftungen. 79t 31JL* Des Feldzeugmeisters Gottfried Freiherrn v. Strauch. Bestehend in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 500 fl. C. M., wovon die jährlich entfallenden Interessen an zwei realinvalide Gemeine des Infanterie-Regiments Nr. 24, deren Auswahl und Betheilung dem Landes-General-Commando in Galizien überlassen ist, vertheilt werden. (D. 3587, vom 31. August 1837.) 21®. Der Gemeinde Strengherg’. Für einen in der Pfarre Strengberg gebornen, entweder von dieser oder auf Rechnung derselben abgestellten und invalid gewordenen Mann, vom Feldwebel abwärts, in Ermanglung eines solchen Individuums aber für einen invaliden aus dem Werbbezirke des Infanterie-Regiments Nr. 49. Das Capital besteht in der 5percentigen verlosten Staats-Schuldverschreibung pr. 240 fl. C. M. Die Betheilung mit den Interessen geschieht jährlich am 2. December, als dem Tage der Thronbesteigung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten des Infanterie-Regiments Nr. 49, und das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2598, vom 28. April 1850.) 213« Des Beneficiaten Johann Chrisanth Maria Stross. Das Capital besteht aus öffentlichen Fonds-Obligationen im Betrage von 150 fl. C. M. und 420 fl. Oesterr. Währung. Die hiervon entfallenden Zinsen werden alljährlich am Geburtstage des jeweiligen Landesfürsten, oder am Sterbetage des Stifters an die im Wiener Invaíidenhause befindlichen würdigsten Invaliden, und, wenn sich darunter geborne Leopoldstädter befinden sollten, vorzüglich unter diese vertheilt. Das Vorschlagsrecht ist dem Wiener Invalidenhause, die Verleihung dem Kriegs- Ministerium überlassen. (D. 5952, vom 22. October 1836.) 314. Des Johann Edlen v. Strzemhosz. Bestehend in Staats-Obligationen verschiedener Gattung, zusammen pr. 2860 fl. Oesterr. Währung und 100 fl. C. M., deren Interessen für jene Invalide, welche von den Gütern des Stifters: Lasky, Sroki, Olszanice, Fre- doracz, Novonolz und Mitulin in Galizien gebürtig, und zur k. k. Armee ausgehoben worden sind, oder in Zukunft werden ausgehoben werden, in deren Ermanglung aber für Invalide von galizischer Geburt überhaupt gewidmet sind. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2663, vom 7. Juni 1835.) 215« Der Gubernial-Protokolls-Directors-Witwe Regina Gräfin Swe erts-Spork, für einen vor dem Feinde zum Krüppel gewordenen Krieger des k. k. Linien-Infanterie-Regiments Nr. 30, welcher ausser seinem Patental - Gehalte keinen Aerarial- oder Stiftungs - Genuss bezieh t. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen National-Anlehens- Obligation per 600 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des Infanterie-Regiments Nr. 30 und das Verleihungsrecht dem Regiments-Inhaber zu. (Abth. 20, Nr. 1219, vom 14. April 1858.) 316« Des Gerichtstafel-Beisitzers Joseph v. SSzalay. Auf Z ulagen für drei aus dem Neusiedler Bezirke durch Alter oder kör- perlicheG ebrechen invalid gew ordene, schon entlassene oder zu entlassende Leute des Infanterie-Regiments Nr. 19.