Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1866 (Wien, 1866)
Anhang
782 Stiftungen. Diese Invaliden müssen aus Vordernberg, und in deren Ermanglung sonst aus Steiermark gebürtig, überhaupt aber vorzugsweise solche sein, die im letzten Kriege invalid geworden sind. Das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium. (D. 1096, vom 16. März 1826.) 165* Des Ignaz Puchfelder. Für einen verdienstvollen, mittellosen, mit Familie belasteten, aus Wien oder wenigstens aus Oesterreich gebürtigen Officier des Wiener Invalidenhauses. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht der Wiener Invalidenhaus-Commission zu. (D. 6739, vom 29. December 1849.) 166* Des Postmeisters zu Wischau in Mähren, Ignaz Punsch. Bestehend in Staats-Obligationen zusammen pr. 1110 fl. C. M. und 100 fl. Oesterr. Währung, deren Interessen jährlich am Geburtstage weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. an Invalide zu vertheilen sind. Das Vorschlagsrecht steht den drei Invalidenhäusern, die Verleihung dem Landes- General-Commando in Wien zu. (D. 3410, vom 7. September 1835.) IG?« liadetask^-Stiftung. Yom Gemeinderathe der k. k. Haupt- und Residenzstadt Wien, aus gesammelten patriotischen Beiträgen gegründet für mittellose Real-Invalide vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, der im Jahre 1848 errichteten Wiener Freiwilligen-Bataillone, dann jener Regimenter und Corps, deren Werbbezirke in Wien und in Oesterreich unter der Enns sind. Das Capital besteht dermalen in 131.100 fl. in Obligationen. Das Präsentationsrecht steht nach Ableben des Feldmarschalls Grafen Radetzky, dem jeweiligen Kriegs-Minister, und das Verleihungsrecht dem Gemeinderathe der Stadt Wien zu. Die Verwaltung des Stiftungsvermögens besorgt der Wiener Stadt-Magistrat. (L. 6030, vom 30. October 1851.) Modificirter Stiftbrief, ddo. Wien am 8. Februar 1838. Zur Betheilung aus dieser Stiftung sind berufen: Die k. k. Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts nachgenannter vier Kategorien von Truppenkörpern, welche in den Kriegsjahren 1848 und 1849 invalid geworden sind, oder wenigstens in jenen Jahren dem streitbaren Stande der k. k. Armee angehörten: a) der im Jahre 1848 errichteten Wiener Freiwilligen-Bataillons, und beziehungsweise des 24. Feld-Jäger-Bataillons; b) des Infanterie-Regiments Hoch- und Deutschmeister Nr. 4; c) der Regimenter, Bataillons und Corps, die sich zum Theile aus der Residenzstadt Wien ergänzen; d) aller übrigen Regimenter, Bataillons und Corps der gesammten k. k. österreichischen Armee. Invaliden einer späteren Kategorie haben erst Anspruch auf die ßethei- Iung, wenn kein geeignetes Individuum einer früheren Kategorie mehr vorhanden ist. Auch die mit Reservations-Urkunden und Abschied entlassenen Invaliden haben Anspruch auf die Stiftung bei Vorhandensein obiger Bedingnisse. Jedoch haben die nach Wien zuständigen oder die auf Rechnung der Stadt Wien gestellten, dann die in den Kriegsjahren 1848 und 1849 invalid gewordenen Krieger, in jeder Kategorie den Vorzug.