Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
Stiftungen. 833 Anzahl der Plätze in den Cadeten-Instituten und Akademien Erziehungs- häusern und Schul-Comp. 122 184 Das Verleihungsrecht stellt der Familie der Freiherren v. Moser zu. Das Stiftungs-Capital wird von dem nieder-österreichischen Ausschüsse verwaltet. Der Gemeinde Jfloliol...................................... Für Söhne von Gemeinde-Angehörigen ohne Unterschied der Nationalität und der Religion. Das Verleihungsrecht übt die Gemeinde aus. • 1 45* Des Johann v. Máko .......................................... F ür Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Yerleihungsrecht behält sich der Stifter für sich und seine Descendenz vor. 1 tftß« Des Grafen Coloman Máko ............................. F ür Jünglinge katholischer, griechisch-unirter und reformirter Confession aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, demLitorale,der ehemaligen Wojwodsehaft Serbien und dem Te- meser Banate, dann Siebenbürgen, deren Muttersprache die ungarische ist. Das Verleihungsrecht behält sich der Stifter vor, und geht dann auf seine Descendenten über. 1 tft?* Die Freiuerr v. O’Bratiy’sche ..... Für Jünglinge irländischer Geburt und Abstammung. Das Verleihungsrecht hat der Erzbischof von Dublin Sollte von diesem kein geeigneter Aspirant vorgeschlagen werden, erfolgt die Besetzung durch das Kriegs-Ministerium. 1 Ü8* Die Stiftung der königl. Freistadt Ofen . . . Für Söhne von Bürgern der Hauptstadt Ofen; nur wenn aus den Bürgersöhnen sich keine Aspiranten melden, kann dieser Stiftungsplatz auch an Söhne von Gemeinde-Angehörigen, wenn sie auch das Bürgerrecht im engeren Sinne nicht erworben haben, verliehen werden. Das Verleihungsrecht übt der Gemeinderath aus. 1 Die Graf Carl Ogara’sche ............................. F ür Söhne k. k. Officiere von irländischer Geburt, und in deren Ermanglung für adelige Jünglinge irländischer Abstammung, 1 • 127 185 (Gedruckt am 20. März 1865.^ 53