Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

Stiftungen. 833 Anzahl der Plätze in den Cadeten-In­stituten und Akademien Erziehungs- häusern und Schul-Comp. 122 184 Das Verleihungsrecht stellt der Familie der Freiherren v. Moser zu. Das Stiftungs-Capital wird von dem nieder-öster­reichischen Ausschüsse verwaltet. Der Gemeinde Jfloliol...................................... Für Söhne von Gemeinde-Angehörigen ohne Unterschied der Nationalität und der Religion. Das Verleihungsrecht übt die Gemeinde aus. • 1 45* Des Johann v. Máko .......................................... F ür Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Yerleihungsrecht behält sich der Stifter für sich und seine Descendenz vor. 1 tftß« Des Grafen Coloman Máko ............................. F ür Jünglinge katholischer, griechisch-unirter und reformirter Confession aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, demLitorale,der ehemaligen Wojwodsehaft Serbien und dem Te- meser Banate, dann Siebenbürgen, deren Mutter­sprache die ungarische ist. Das Verleihungsrecht behält sich der Stifter vor, und geht dann auf seine Descendenten über. 1 tft?* Die Freiuerr v. O’Bratiy’sche ..... Für Jünglinge irländischer Geburt und Ab­stammung. Das Verleihungsrecht hat der Erzbischof von Dublin Sollte von diesem kein geeigneter Aspi­rant vorgeschlagen werden, erfolgt die Besetzung durch das Kriegs-Ministerium. 1 Ü8* Die Stiftung der königl. Freistadt Ofen . . . Für Söhne von Bürgern der Hauptstadt Ofen; nur wenn aus den Bürgersöhnen sich keine Aspi­ranten melden, kann dieser Stiftungsplatz auch an Söhne von Gemeinde-Angehörigen, wenn sie auch das Bürgerrecht im engeren Sinne nicht erwor­ben haben, verliehen werden. Das Verleihungsrecht übt der Gemeinderath aus. 1 Die Graf Carl Ogara’sche ............................. F ür Söhne k. k. Officiere von irländischer Ge­burt, und in deren Ermanglung für adelige Jüng­linge irländischer Abstammung, 1 • 127 185 (Gedruckt am 20. März 1865.^ 53

Next

/
Oldalképek
Tartalom