Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
834 Stiftungen. Anzahl der Plätze in den badeten -Instituten und Akademien Srziehung’s- i'áusern und äehul-Comp. 127 185 Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. 50« Der freiherrlichen Familie Orczy ................. F ür Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsreeht hat die gedachte Familie auszuüben. Dotirt aus dem Ludoviceum-Stiftungs-Fonde. 2 51. Die Stiftung der königl. Freistadt Pesth . . . Vorzugsweise für Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsrecht übt die Stadtgemeinde 2 aus. Das Stiftungs-Capital ist durch Intabulirung auf städtische Realitäten sichergestellt. 5%. Die Herzog Reiehstadt’sche ......................... F ür Söhne der Mannschaft des Infanterie-Regiments Nr. 60. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Commandant dieses Regiments. Wegen unzureichendem Capital unbesetzt. 1 53* Des Freiherrn Joseph Iludics de Almás . . Für einen Jüngling aus der Familie des Stifters, und in deren Ermanglung für einen aus Ungarn stammenden und der ungarischen Sprache vollkommen kundigen Jüngling. Das Verleihungsrecht steht dem Stifter, nach seinem Tode seinen Descendenten zu. 1 &!&• Die Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung . Für Söhne k. k. Officiere, mit besonderer Be- rücksichtigung jener der Artillerie-Officiere. Die Stiftlinge babén aus den Cadeten-Instituten bei entsprechender Befähigung vorzugsweise in die Artillerie-Akademie zu übertreten. Das Verleihungsreeht übt der Kriegs-Minister aus. Das Stiftungs-Capital hat ein Ungenannter gewidmet. Diese Stiftung wurde mit der bei den weiblichen Erziehungs-Anstalten Seite 844 vorkommenden gleichnamigen Stiftung von 50.000 fl. gleichzeitig gegründet. 4 55* Die Seliellenburg’sche ............................. F ür Officiers-Söhne aus der croatischen Militär-Grenze. Die Verleihung erfolgt vom Kriegs-Ministerium über Vorschlag des Landes-General-Commando in Agram. 3 / 1 139 186