Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
832 Stiftungen. Anzahl der Plätze in den Dadeten-Instituten und Akademien iriiehungs- läusern und 3chul-Comp. 80 110 3§. Die I.uiloviceal-Stiftung, und zwar: für das Königreich Ungarn.............................. „ die Königreiche Croatien und Slavonien . Für Jünglinge aus den betreffenden Kronlän- dern. Erledigte Stiftungsplätze werden von den Statt- haltereien der gedachten Königreiche concursmässig ausgeschrieben, und der Vorschlag Seiner k. k. Apostolischen Majestät vorgelegt. 36 4 30 4 39. Die Friedrich Ritter v. Uchtenfels niederösterreichisch-ständische ................................. F ür Söhne von nieder-österreichischen Landschafts-Beamten, oder für Söhne der bei der nieder-österreichischen Landesvertretung dienenden Beamten, und nur in deren Ermanglung kann derselbe an Söhne der bei einer k. k. niederösterreichischen Landesbehörde angestellten Beamten verliehen werden. Das Verleihungsreeht übt der nieder-österreichische Landes-Ausschuss aus. Das Stiftungs-Capital befindet sich in der Verwahrung des ständischen Archives. 1 30« Die mährisch-ständische ................................. F ür Jünglinge aus der Markgrafschaft Mähren. Das Verleihungsrecht hat der mähr.-ständische Ausschuss. Diese Stiftungsplätze werden aus dem mährisch-ständischen Domestical-Fonde dotirt. 9 Des Oberstlieutenants in der Armee, Rudolph Freiherrn v. Mandell ................................... V orzugsweise für Aspiranten aus dem Königreiche Ungarn; wobei jene aus dem Biliarer Comitate vor allen anderen berücksichtiget werden. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, respective seine Erben aus. Das Stiftungs-Capital ist auf der Herrschaft Nagy- Léta im Biharer Comitate intabulirt. 1 3%. Die Marine-Stiftung ............................. F ür Söhne des Mannschafts-Standes der k. k. Kriegs-Marine. Aus dem Budget der k k. Kriegs-Marine dotirt. .30 33. Die Mikos’sche .................................................. F ür Jünglinge ohne Unterschied des Standes und der Nationalität. i 122 184