Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

Stiftungen. 831 Anzahl der Plätze in den Jadeten- In­stituten und Akademien Smehungs- läusern und schul-Comp. 75 103 3I{. Die Komaromy-Hertelendy'sehe . . . Für Abkömmlinge in gerader männlicher Linie des Grafen Alexander Erdödy, dann für Söhne der Familie de Hertelendy und in deren Ermang­lung für Jünglinge des ungarischen Adels. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen com- mandirenden Generale von Ungarn zu, und die Verleihung erfolgt durchSeine k. k. Apostolische Majestät. Unbesetzt wegen unzureichendem Capital. 3 3Ü> Die Bischof Nicolaus v. líovács’sche .... Für Knaben aus dem Stamme der Székler Na­tion, vorzüglich aber Székler Knaben römisch- katholischer Religion. DasVerleihungsrecht steht dem jeweiligencom- mandirenden Generale von Siebenbürgen zu. Wegen unzureichendem Capital dermal unbesetzt. 2 35. Die Major Joseph Kraus’sche ......................... F ür Söhne von der Mannschaft des 9. Husza- ren-Regiments, in deren Ermanglung haben Söhne der übrigen Huszárén-, dann der ungarischen In­fanterie-Regimenter Anspruch. Das Vorschlagsrecht hat der jeweilige Com­mandant dieses Regiments; das Verleihungsrecht das Kriegs-Ministerium. 4 36« Die General-Major Sigmund v. Líázár’sche . . Für Officiers-Söhne oder Jünglinge adeliger Familien aus dem TemeserBanate; Jünglinge aus der Familie des Stifters haben den Vorzug. Das Verleihungsrecht für einen Platz steht dem Feldzeugmeister Grafen Johann Coronini- Cronberg, als früherem Gouverneur und com- mandirenden Generale im Banate, und nach dessen Ableben dem jeweiligen Militär-Landes-Chef im Banate zu; während rücksichtlich des zweiten Stiftungsplatzes dem Stifter, respective dessen Erben, das Präsentationsrecht Vorbehalten ist. 2 31. Die General-Major Johann Ritter v. Löwen­thal’sche............................................................... Für Söhne österreichischer Unterthanen. Das Verleihungsrecht übt auf Lebenszeit der Stifter aus, nach dessen Tode übergeht solches an den jeweiligen Chef der Militär-Bildungs- Anstalten, respective an das Kriegs-Ministerium. 1 80 J10

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