Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
806 Stiftungen. Die Vermögensverwaltung und das Verleihungsrecht steht dem Magistrate der Stadt Laibach zu. Dem Ergänzungs-Bezirks-Commando zu Laibach steht das Invigilationsrecht bezüglich der statutenmässigen Verwendung der Stiftungs-Interessen zu. (Abth. 9, Nr. 1599, vom 1. April 1862.) 5’S1. Der Rittmeister-Auditors-Tochter Louise Sulzer. Für zwei ganz mittellose weibliche Ofíiciers-Waisen, die über ihr sittliches Betragen gute Zeugnisse aufzuweisen haben, und unter denen die kranken und gebrechlichen den Vorzug haben sollen. Das Stiftungs-Capital besteht gegenwärtig in 5percentigen Staats- Obligationen pr. 12.900 fl. C. M., und wird sich durch eingehende Privat- Forderungen noch erhöhen. Dem Kriegs-Ministerium steht die Verleihung der Stiftungs-Interessen au. (Section III, Abth. 4, Nr. 5273, vom 17. Juli 1854, und Nr. 4010, vom Jahre 1855.) Das ursprüngliche Capital dieser, von der verstorbenen Rittmeister- Auditors-Tochter, Louise Sulz er, für zwei mittellose Officiers-Waisen letztwillig errichteten Stiftung pr. 11.400 fl. C. M., ist durch nachträglich eingegangene Privat-Forderungen bis auf die Summe von 16.125 fl. C. M. vermehrt worden, und zwar bestehen die zugewacbsenen Capitals-Beträge aus den drei öpercentigen Staats-Schuldverschreibungen des National- Anlehens : Nr. 2.106 ddo. 1. Jänner 1855 pr. 1200 fl. C.M., „ 12.687 ddo. 1. October 1855 „ 1270,, „ „ 13.079 ddo. 1. October 1855 „ 380 „ ,, und aus den beiden 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen: Nr. 1.272 ddo. 1. September 1854 pr. 1500 fl. C. M., und Nr. 43.409 ddo. 1. Juni 1855 pr. 375 fl. C. M. Diese Staats-Schuldverschreibungen wurden zum Zwecke der bereits genehmigten Stiftung vincnlirt und der k. k. Universal-Militär-Depositen- Administration zur Aufbewahrung übergeben, und es wurde angeordnet, dass die jährlichen Interessen des nunmehr auf 16.125 fl. C. M. erhöhten Stiftungs- Capitales genau auf die im Stiftbriefe ddo. 11. October 1854 angegebene Weise nach dem Willen der Stifterin für immerwährende Zeiten verwendet werden sollen, worüber das Kriegs-Ministerium, sowie über die ungeschmälerte Erhaltung des Stiftungs-Capitales, als eines unangreifbaren Fondes, Sorge tragen wird. (Section III, Abth. 4, Nr. 8521, vom 11. October 1854, und Section III, Abth. 4, Nr. 5838, vom 12. Mai 1856.) 58» Des Rittmeister-Auditors Joseph v. Szatlimary. Das Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen für eine mittellose Witwe aus der Auditoriats-Branche bestimmt sind. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Justiz-Referenten beim Landes-General- Commando zu Udin'e, das Verleihungsrecht dem dortigen Landes-Militiir-Gerichte zu. (L. 5959, vom 30. November 1850.) 50. Des General-Majors Ferdinand v. Szecsén. Mit einem aus einer Privat-Obligation bestehenden Capitale pr. 5090 fl. C. M., dessen jährliches Interesse zur Unterstützung zweier Waisen k. k. Ofificiere der österreichischen Armee männlichen oder weiblichen Geschlechtes gewidmet ist. Das Verleihungsrecht ist dem Kriegs-Ministerium übertragen. (I). 1947, vom 4. Mai 1839.)