Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
Stiftungen. 805 51. Der Rittmeisters-Witwe Theresia Freiin v. Schellerer. Das Capital besteht in 15.130 fl. C. M. Die hievon abfallenden jährlichen Zinsen §ind zu einer immerwährenden Stiftung eines Zöglingsplatzes in der Theresianischen Akademie gewidmet, welcher nach dem Willen der Stäfterin jeweilig einem solchen Officiers-Sohne verliehen werden soll, der von ehelicher und adeliger Geburt, und zwar ausschliesslich vom Ritteroder Freiherren-Stande ist, dessen beide Eltern adelig und mittellos sind, der Vater im Felde sich rühmlich ausgezeichnet, wenigstens den Rang eines Hauptmannes resp. Rittmeisters bis einschliesslich eines Obersten in einem Linien-Infanterie- oder Cavallerie-Regimente bekleidet hat, und pensionirt ist; doch kann auch der Sohn eines noch wirklich mit obigen Eigenschaften im Militär dienenden Vaters aufgenommen werden. Ein Abkömmling aus der Freiherr Ertel v. Krehlau’schen Familie soll den Vorzug haben. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (N. 2836, vom 17. October 1826.) 59* Des Ober-Kriegs-Commissärs Johann Ritter v. Schloissnigg. Für taubstumme und blinde Kinder von Militär-Beamten und Officieren, bestehend in 5percentigen verlosten Staats-Schuldverschreibungen von 17.920 fl. C. M. und 45 fl. W. W. Das Präsentations-Recht steht dem Landes-General-Commando in Wien, das Verleihungsrecht aber dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1624, vom 16. Mai 1848.) 53* Der Hauptmanns-Witwe Katharina Sclunelka, für drei arme Artillerie-Officiers-Waisen weiblichen Geschlechtes, welche am 18. Mai mit je 100 fl. Oesterr. Währung, jedoch nur Einmal, betheilt werden sollen, daher jedes Jahr andere Waisen zu wählen sind. Das Stiftungs-Capital, ursprünglich 6000 fl. in 5percentigen Metalliqm s- Obligationen, besteht nach Abzug der Vermögens-Uebertragungs-Gebühr in 5500 fl. in verschiedenen Staats-Obligationen. Die Wahl steht dem hiesigen k. k. Landes-Militär-Gerichte zu. (Abth. 9, Nr. 1, vom 4. Jänner 1864.) 54. Des Militär-Verpflegs-Adjuncten Ignaz Sehreiber. Für eine arme elternlose weibliche Waise aus dem Beamten-Stande der k. k. Militär-Verpflegs-Branclie. Das Capital besteht in 2068 fl. 25 kr. in Staats-Obligationen verschiedener Gattung. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 9, Nr. 6964, vom 19. December 1862.) 55. Des Feldmarschall-Lieutenants Friedrich Ritter v. §panoghc. Für zwei Kinder verdienstvoller Individuen im Tyrnauer Invalidenhause. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung von 200 fl. C. M., wovon die Interessen immer am 18. August vertheilt werden. Das Recht der Verleihung hat das gedachte Invalidenhaus-Commando. (Section JII, Abth. 4, Nr. 4605, vom 26. November 1853.) 56. Des Oberstlieutcnants Joseph Sülinl, für ein vom Militär abslam- mendes vaterloses Kind. Das Capital besteht in der 5percentigen krainer’schen Grund-Entlastungs- Obligation pr. 800 fl.