Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
Stiftungen. 791 222* Der Stadt-Gemeinde Troppaö aus den Stadt-Renten für zehn schlesische Invaliden aus dem Feldzuge 1859, mit Bevorzugung jener der Stadt Troppau, welche eine tägliche Zulage von 15 kr. Oesterr. Währung erhalten. Das Verleihungsrecht steht der Stadt-Gemeinde zu. (Abth. 15, Nr. 2035, vom 30. Mai 1860.) 223. Des ehemaligen Kreis-Hauptmannes zu Pilsen, Johann Tschary, für, dem Pilsner Kreise ungehörige in dein Feldzuge 1859 oder in einem späteren Feldzuge invalid gewordene mittellose Krieger vom Feldwebel abwärts. Das Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens-Obligation pr. 8500 fl. und in einer 4Vijpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl. Das Vorschlagsrecht steht dem Landes-General-Commando in Böhmen, das Verleihungsrecht dem Kreis-Vorsteher Johann Tschary und nach seinem Ableben dem Chef der Pilsner Kreis-Behörde zu. (Abth. 9, Nr. 3184, vom 11. Juni 1861.) 22Ufc.Der Gemeinden des Bezirkes Turnau im Bunzlauer Kreise Böhmens unter dem Namen Adolph Wunsch-Stiftung, für zwei Patental-Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5pereentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 2000 fl. Oesterr. Währung. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Chef des Landes-General-Commando in Böhmen zu. (Abth. 15, Nr. 3290, vom 23. Juli 1860.) 225. Des verstorbenen Hauptmannes Joseph Uilmann, des Küsten- Artillerie-Regiments, für zwei brave Invaliden des Prager Invalidenhauses. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Staats-Schuldverschreibung Nr. 36.672, ddo. 1. December 1856, pr. 480 fl., deren Interessen am 23. April jeden Jahres zu vertheilen sind. Die Wahl der zu betheilenden zwei Invaliden steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 20, Nr. 325-2, vom 27. März 1857.) 22®. Des Carl Umlauf, Präsidenten des k.k. Ober-Landes-Gerichtes zu Pressburg, unter dem Namen: „Carl Umlauf-Stiftung“, für einen durch Verwundung oder sonst gefahrvolle Anstrengung im Dienste invalid gewordenen Gendarmen. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei Spercentigen National-Anlehens- Obligationen, jede ä 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Gendarmerie-General-Inspector zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8487, vom 10. August 1855.) 227. Eines Ungenannten. Für einen im Kriege verstümmelten Invaliden des Infanterie-Regiments Nr. 60. Das Capital besteht in einer 4percentigen Obligation von 580 fl. C. M. Die Auswahl und Betheilung steht diesem Regimente zu. (D. 657, vom 26. Februar 1812.) 228. Eines Ungenannt sein wollenden Spenders aus dem Tyczyner Bezirke in Galizien, für einen in was immer für einem Feldzuge invalid gewordenen k. k. Soldaten aus der Gemeinde Alt-Borek. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5percentigen National-Anlehens- Obligationen von 150 fl., deren Interessen der Betheilte lebenslänglich zu beziehen hat. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Besitzer des Gutes Alt-Borek. * (Abth. 15, Nr. 3804, vom 9. August 1860.)