Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

792 Stiftungen. Des verstorbenen Obersten und Commandanten des Chevaux- legers-Regiments Nr. 4, Carl Freiherrn de Vaulx. Das Capital besteht in einer 4percentigen verlosten Staats-Schuld­verschreibung pr. 300 fl. C. M., deren Interessen-Ertrag an die am 4. No­vember jeden Jahres im Tyrnauer Invalidenhause befindlichen Invaliden des Chevaux-legers-Regiments Nr. 4 gleichmässig vertheilt wird. (D. 2949, vom 22. Juni 1839.) Nachtrags-Bestimmung. Die obige Stiftung hat nunmehr auf die im Tyrnauer Invalidenhause be­findlichen Invaliden des aus dem 4. Chevaux-legers-Regimente gebildeten Dragoner-Regiments Fürst Windisch-Grätz Nr. 2 überzugehen. (Abth. 13, Nr. 963, vom 16. April 1860.) 230« Des Vereines zur Unterstützung österreichisch-kaiserlicher Invaliden. Für solche Officiere vom Hauptmanne abwärts, ledigen oder ver- heiratheten Standes, und für solche Soldaten vom Unter-Officier abwärts, welche die Feldzüge der Jahre 1813, 1814 und 1815 mitgemacht haben, und in denselben oder atfch später invalid geworden sind. Das Capital besteht in 719.509 fl. C. M., und 219.842 fl. W. W. und 32.000 fl. in Oesterr. Währung verschiedener Obligationen. Daraus erhalten 1 Officier.............................. .............................................100 fl. ö. W. 1 Officier...............................................................................50 „ „ 129 Officiere jeder...................................................................40 „ „ 365 invalide Unter-Officiere und sehr verdienstliche Ge­meine jeder............................................. 20 „ „ 1 594 invalide Gemeine jeder......................................................10 „ „ und 4 Gemeine jeder...................................................................25 „ „ Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Juni, um mittelst eines immer­währenden Denkmales die Erinnerung an die im Jahre 1814 erfolgte glück­liche Rückkehr weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz I. aus dem eben damals glorreich geendeten Kriege in die Residenzstadt Wien, und die dank­bare Anerkennung des Heldenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu halten. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 5216, vom 11. November 1839, Abth. 9, Nr. 2677, vom 13. Mai 1861, und Abth. 9, Nr. 5597, vom 16. Juli 1863.) 931* 1. Stiftung eines patriotischen Vereines zur lebenslänglichen Betheilung verdienter Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuld­verschreibung pr. 4000 fl., von deren Interessen zehn Invaliden, jeder mit 20 fl. jährlich, betheilt werden. 2. Stiftung eines patriotischen Vereines für ausgezeichnete Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts aus den Kriegsjahren 1848 und 1849. Das Stiftungs-Capital besteht in öffentlichen Obligationen im Gesammt- Nennwerthe von 13.770 fl. W. W. und 26.965 fl. C. M., mit einem Interessen- Erträgnisse jährlicher 1160 fl. C. M., wovon 21 Stiftlinge mit jährlichen 49 11. 63 kr., und 3 Stiftlinge mit 42 11. Oesterr. Währung, jeder lebens­länglich, betheilt werden. Nach dem Tode eines Stiftlings tritt das Zuwachs-Recht für die Ueberlebenden ein. 1857?) Das Verleihungsrecht bei beiden Stiftungen steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Ad D. 5309, vom 9. December 1838, und Abth. 20, Nr. 300, vom 26. März

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