Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)
Anhang
zugehen, daher der jeweilige Commandant dieses Regiments das Verleihungsrecht auszuüben. Die bisherige Stiftungs-Obligation ist in die 5percentige Haupt-Obligation Nr. 7586, ddo. 1. Juli 1858, pr. 1000 fl. mit Verzinsung vom 1. Juli 1860 umgeschrieben, und bei der Universal-Militär-Depositen-Administration hinterlegt worden. (Abth. 15, Nr. 5132, vom 1. October I860.} 66* Des Cifficiers-Corps des 41. Infanterie-Regiments, aus Anlass der am 9. Mai 1855 stattgefundenen Fahnenweihe bei dem eigenen Grenadier-Bataillon, für die drei ältesten, durch gute Dienstleistung ausgezeichneten Veteranen des Regiments, vom Feldwebel abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht in der öpercentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 3024, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 1000 fl. C. M., deren Interessen von dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu vertheilen sind. (Section III, Abth. 4, Nr. 9621, vom 7. September 1855.) 69* Des ©fficiers-Corps des Infanterie-Regiments Nr. 60, zur Erinnerung an die im Jahre 1850 in Wien stattgehabte Fahnenweihe des Regiments, unter der Benennung: „60. Infanterie-Regiments-Fahnenweihe- Stiftung vom Jahre 1850.“ Das Stiftungs-Capital besteht in 2500 fl. C. M. in Spercentigen Staats- Obligationen, und sind die jährlich entfallenden Interessen pr. 125 fl. C. M. zur Unterstützung von fünf präsenten im Regimente dienenden Individuen vom Feldwebel abwärts, welche von vorzüglicher Conduite sind, bestimmt, und zwar: die erste Prämie mit 40 fl., drei Prämien jede mit 25 fl., und die letzte Prämie mit 10 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Regiments-Inhaber über Vorschlag des vom Offi- ciers-Corps selbst gewählten Ausschusses, unter Präsidio des jeweiligen Regiments- Commandanten, zu. Die Vertheilung geschieht am 18. August eines jeden Jahres, als dem glorreichen Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. (Section III, Abth. 4, Nr. 10.661, vom 14. August 1856.) 68. Des ©fiieiers-Corps und der dem Ofüciers-Charakter Aequipat'irenden der Artillerie-Waffe der k. k. Armee im lombar- disch-venetianischen Königreiche, zum Andenken an die am 8. April 1855 begangene Feier des 50jährigen Dienst-Jubiläums des Feldmarschall-Lieutenants , Feld-Artillerie-Directors dieser Armee und Oberst-Inhabers des 5. Artillerie-Regiments, August Freiherrn v. Stwrtnik, für Einen Feuerwerker, Einen Corporal und Einen Vormeister des 5. Artillerie-Regiments, welche jährlich am 8. April mit den Stiftungs-Interessen zu betheilen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 2000 fl. und 100 fl. C. M., dann in einer Spercentigen Na- tional-Anlehens-Obligation pr. 500 fl. C. M. Den Vorschlag über die zu Betheilenden hat eine aus einem Major, aus Ober- und Unter-Officieren jeder Charge und einem Vormeister zusammengesetzte Commission des 5. Artillerie-Regiments an das Regiments-Commando zu erstatten, welches denselben zu bestätigen und die zu Betheilenden dem jeweiligen Feld-Artillerie-Director der Armee im lombardiseli-venetianischen Königreiche anzuzeigen hat. (Section III, Abth. 4, Nr. 14.553, vom 31. December 1855.) 69« Des ©fiieiers-Corps des Linien-Infanterie-Regiments Graf Mensdorff-Pouilly Nr. 73, zum ewigen Gedächtnisse an die Feier der ersten Fahnenweihe im Regimente, eine Stiftung unter dem Namen „Graf Mensdorff- Pouilly 73. Linien-Iulänterie-Regiments-Fahnenweihe-Stiftung vom Jahre Stiftungen. 7 41