Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1865 (Wien, 1865)

Anhang

742 Stiftungen. 1862“ für jenen Mann des Regiments, welcher der Erste unter den Fahnen des neuen Regiments die goldene oder silberne Tapferkeits-Medaille erringt. Das Stiftungs-Capital besteht in der Spercentigen Staats-Schuldver­schreibung aus dem Anlehen vom Jahre 1860, Serie 4753, Gewinn-Nr. 10 pr. 500 fl. 5. W. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 9, Nr. 4984, vom 2. October 1862.) 'Jíí. Der Stadtgemeinde Olmütz, wornach die Interessen des gewid­meten Capitals pr. 3500 fl. in National-Anlehens-Obligationen am 24. Juli jeden Jahres an sieben invalid gewordene Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 54, zur Erinnerung an die im Jahre 1848 bei Somma-Campagna gefalle­nen Helden des Regiments, mit je 25 fl. vertheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht dem Feldmarschall-Lieutenant Heinrich Freiherrn Sunstenau von Schützenthal, und nach seinem Ableben dem jeweiligen Regiments- Commandanten zu. (Abth. 15, Nr. 4207, vom 21. August 1860.) tl» Der Stadt-Gemeinde Padua. Das Capital besteht in vier Stück Spercentigen Metallique-Obligationen zu 100 fl., welche die Stadt Padua zur Erinnerung an die am 27. Septem­ber 1841 auf der Insel Lido nächst Venedig stattgehabte Feier der Fahnen­weihe des 3. Bataillons vom Infanterie-Regimente Nr. 13 mit der Bestim­mung gewidmet hat, dass die Interessen am 27. September alljährlich an drei invalide, oder in deren Ermanglung an andere drei brave Soldaten des gedachten Bataillons, welche aus Padua gebürtig sind, vertheilt werden sollen. Das Vorschlagsrecht hat das 3. Bataillon des gedachten Regiments, jenes der Betheilung die Municipal-Congregation dieser Stadt. (L. 1476, vom 28, April 1843.) iÄ. Der Verwaltungs-Beamten der Reichs-Domäne Pardubitz. Für einen unterstützungsbedürftigen, brav dienenden Soldaten des jeweilig zu Pardubitz oder in einem zunächst liegenden Gebiete garnisoni- renden Truppenkörpers. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des betreffenden Truppenkörpers zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8838, vom 13. October 1854.) 93. Eines ungenannt bleiben wollenden Patrioten. Für den wackersten, oder einen blessirten Gendarmen vom Wachtmei­ster abwärts des Postens Bruck an der Mur. Das Capital besteht in einen 5percentigen Obligation pr. 100 fl., deren Interessen von dem Commandanten des 12. Gendarmerie-Regiments zu ver­theilen sind. (Section III, Abth. 4, Nr. 5018, vom 7. December 1853.) Nachtrags-Bestimmung. In Folge geschehener Auflösung des 12. Gendarmerie-Regiments, und Vereinigung seiner Abtheilungen mit dem 1. Gendarmerie-Regimente, hat die von einem ungenannt bleiben wollenden Patrioten für einen Gendarmen des Postens Bruck an der Mur gegründete Stiftung auf das 1. Gendarmerie- Regiment überzugehen. (Abth. 9, Nr. 1965, vom 25. April 1862.) tH» Patriotischer Geber aus den Jahren 1813 und 1814. Zur Belohnung und Unterstützung verdienter, hilfsbedürftiger Krieger der k. k. Armee und zur Unterstützung von Militär-Witwen und Waisen. Das Capital besteht in 104.460 fl. in Staats-Schuldverschreibungen. Das Verleihungsrecht wird durch den jeweiligen Kriegs-Minister ausgeübt. (D. 5159, vom 9. December 1838.)

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