Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
844 Stiftungen. SIL In anderen Erziehungs-Anstalten. f * In den englischen Fräulein-Stiften zu St. Pölten und Krems . 40 Für Töchter von k. k. Officieren, unter denselben Aufnahms-Bedingungen, wie für Aerarial-Stiftlinge in das Hernalser Officier#- Töchter-Erziehungs-lnstitut. Gebildet aus einem Theilbetrage des Erträgnisses der I. Wohlthätigkeits- Staats-Lotterie. 8. ln Frauen-Klöstern der Monarchie ......................................... 36 F ür weibliche Waisen von Officieren, Militär-Parteien und Militär- Beamten. Die Verleihung erfolgt über Vorschlag des Kriegs-Ministeriums durch Seine k. k. Apostolische Majestät. Gebildet aus der Hälfte des Erträgnisses der IV. Wohlthätigkeits-Staats- Lotterie. 3. Die Kronprinz Erzherzog Iludolph-Stiftung. Zur Erziehung weiblicher Waisen von Officieren in Privat-Erzie- hungs-Anstalten, dann zur Betheilung von Töchtern der Generale und Obersten mit Hand-Stipendien. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Minister zu. Gegründet durch einen Ungenannten mit 50.000 fl. in 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen, und wurde mit der Seite 833 unter Nr. 54 vorkommenden gleichnamigen Stiftung gleichzeitig gewidmet. 14. Des Simon Wilhelm Scliossfoerger de Tornya.................... 2 Zur Beziehung zweier aus Ungarn gebürtiger Mädchen von Militär- Personen im activen Dienste ohne Unterschied der Religion. Das Stiftungs-Capital beträgt 10.000 fl. C. M. Die Bestimmung der Stiftlinge haben Sich Ihre Majestät die Kaiserin Elisabeth Vorbehalten. 1 B. MaBRSchafts-Töchter-Erziehungs-Iostitute'. Piivat-StiftungeD. > Mit der Widmung zur Frlialtung von Plätzen. i» Ihrer Majestät der Kaiserin Carolina Augusta.......................... Si Für eheliche Töchter der Soldaten vom Corporal abwärts, um sie zu braven Dienstmägden zu erziehen. Ihre Majestät haben zu diesem Behufe zwei Häuser sammt den dazu gehörigen Gärten in der Wiener Vorstadt Erdberg und 85.000 fl. in 4- und öpercentigen Metallique-Obligationen gewidmet. Das Verleihungsrecht wird von Ihrer Majestät ausgeübt. (D. 466-210, vom 30. Jänner 1831.) S« Des apostolischen Feld-Vicars der k. k. Heere, Bischofs Johann Michael Leonhard, unter Mitwirkung des Bischofes zu Szathmár in Ungarn, im Namen eines unbekannt bleiben wollenden Woblthäters . 40 Für eheliche Töchter der Mannschaft vom Feldwebel abwärts, um sie für die gewöhnlichen häuslichen Dienstzweige zu erziehen. Das Capital beträgt 70.000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht hat das apostolische Feld-Vicariat. (Nr. 290, vom 28. Februar 1842, und Nr. 1073, vom 23. Juni 1842.)-------------