Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen 751 OG» Des Rittmeisters Andreas Grafen v. Thürheim, zur Betheilung von zwei gut conduisirten Männern der 2, Escadron des Uhlanen-Regiments Erzherzog Ferdinand Maximilian Nr. 8. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 300 fl. Die Betheilung hat jährlich am 15. Juli, als dem Erinnerungstage eines bei der Festung Carlsburg stattgehabten Gefechtes, zu geschehen, Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 2. Escadron, das Ernennungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 3836, vom 22. November 1857.) O?» Seiner Durchlaucht des Feldmarschall - Lieutenants Fürsten Friedrich Thurn und Taxis» Für Einen, höchstens zwei verdiente dürftige Soldaten aus dem Mann­schafts-Stande des Kriegsdampfers Fürst Wilhelm Taxis oder im Falle der Abrüstung dieses Kriegsschiffes für einen oder höchstens zwei verdiente dürftige Soldaten aus dem Mannschafts-Stande der zu Venedig stationirten Marine-Truppen-Abtheilungen für den Fiottillen-Dienst. Das Capital besteht in 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 230 fl. C. M., dessen Interessen immer am 10. Juni zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Hafen-Admiralate zu Venedig zu (Section III, Abth. 4, Nr. 5256, vom 17. December 1853 und Abth. 9, Nr. 1866, vom Jahre 1864.) 08» Anton Tobisch’sche Stiftung, wornach die Interessen des gewid­meten Capitals von 200 fl. in einer opercentigen Metallique-Obligation, für den würdigsten Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 18 gew idmet sind. Ein im Kriege invalid und arbeitsunfähig Gewordener hat den Vorzug Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 1502, vom 20. Februar 1860.) 09» Der Stadt-Gemeinde Treviso. Mit einem Capitale t on 1000 österreichischen Liren, w ovon zum Anden­ken der dort im Jahre 1843 geschehenen Fahnenweihe des 3. Bataillons von dem Infanterie-Regimente Nr. 16, die jährlichen öpercentigen Interessen am 18. September jeden Jahres, als dem Gedächtnisstage der Fahnenweihe, an den würdigsten Mann des Bataillons, vom Feldwebel abwärts, erfolgt werde*. Das Verleihungsrecht hat das Regiments-Commando. (L. 2641, vom 19. Juni 1850.) lOO» Der Gräfin Josephine v. Troyer. Für einen Mann der 7. oder 11. Compagnie des Infanterie-Regiments Nr. 49. Das Capital beträgt 400 fl. in Obligationen. Das Verleihungsrecht der Interessen steht den Commandanten der genannten Compagnien zu. Die Obsorge über die Stiftung hat das Kriegs-Ministerium. (Section 111, Abth. 4, Nr. 5237, vom 17. Juli 1854.) lOl» Des Hauptmannes Procop Freiherrn v. Ubelli. Das Capital besteht in einer National-Anlehens-Obligation von 60 fl. C.M. Mit den Interessen ist jährlich der älteste und best conduisirte oder ein in den Jahren 1848-1849 verwundeter Mann des Linien-lnfanterie-Regiments Nr. 28 zu betheilen. (L. 3114, vom 13. Juni 1851, und Section III, Abth. 4, Nr. 9888, vom 16 No­vember 1854, dann Abth. 9, Nr. 1428, vom 25. Februar 1863.)

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