Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
752 Stiftungen. 102. Des Majors Ludwig Varga Edlen v. Treu dem Hause. Für einen gut conduisirten Gemeinen der sechsten Escadron desUhlanenRegiments Fürst Carl Schwarzenberg Kr. 2. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4y2pereentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem Commandanten der sechsten Escadron, und das Verleihungsrecht dem Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 353, vom 20. Jänner 1859.) 103. Der Stadt-Gemeinde zu Verona. Mit einem Capitale von 400 fl. C. M., wovon zum Andenken der dort im Jahre 1841 geschehenen Fahnenweihe des 2. Bataillons des Infanterie- Regiments Nr. 45, die jährlichen 5percentigen Interessen an den würdigsten Mann des Bataillons vom Feldwebel abwärts erfolgt werden sollen. Die Betheilung steht dem Regiments-Commando zu. 103. Des Hauptmannes Ferdinand Freiherrn v. Villani. Zur Erinnerung an den, von der k. k. österreichischen Armee in Italien bei Novara erfochtenen Sieg, für einen verdienstvollen mittellosen Unter- Oflicier des Infanterie-Regiments Nr. 44. Das Capital besteht in zwei 4percentigen Staats-Schuldverschreibungen, jede á 100 fl., wovon die Interessen jährlich am 23. Mai zu vertheilen sind. Das Kriegs-Ministerium hat das Verleihungsrecht. (Section UI, Abth. 4, Nr. 5140, vom 12. December 1853.) 105. Des Feldwebels Joseph Voith, des Infanterie-Regiments Dom Miguel Nr. 39, für zwei Mann der 16. Compagnie dieses Regiments, welche durch ihre Dienstleistung sich besonders auszeichnen. Das Stiftungs-Capital besteht in der opercentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 1834, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 100 fl. C. M. Die Interessen sind von dem jeweiligen Regiments-Commandanten am 30. Mai und 18. August jeden Jahres zu vertheilen. (Section III, Abth. 4, Nr. 8083 und 9494, vom 7. September 1855.) lOß. Des Feldmarschall-Lieutenants Joseph Walihör v. Waldenau. Das Capital besteht in Obligationen pr. 81.536 fl. C. M. und in 83 fl. in Einlös-Scheinen, darunter sechs Stück Actien der k. k. privilegirten österreichischen National-Bank. Das Erträgniss ist bestimmt zu jährlichen Zulagen, jede zu 100 fl. C. M. für durchaus würdige Cade ten der Kürassier- und Dragoner-Regimenter, dann auf Equipirungs-Beiträge für mittellose Cadeten der besagten Regimenter bei ihrer Beförderung zu Ofi'icieren. Das ßetheilungsrecht stjäht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2610, vom 17. Juni 1839, D. 305, vom 28. Jänner 1840, und D. 1432, vom 9. Mai 1845.) 16?« Seiner königlichen Hoheit des Feldmarschall-Lieutenants Prinz Gustav von Wasa, zur Erinnerung, dass Höchstdieselben das 60. Infanterie-Regiment bereits durch 25 Jahre als Inhaber befehligen, für die Adjutanten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in der Spercentigen Metallique-Obligation Nr. 1709, ddo. 1. November 1856, pr. 3000 fl., deren Interessen als jährliche Zulage an den jeweiligen Regiments-Adjutanten oder die Bataillons- Adjutanten, in soferne sie einer Unterstützung bedürfen, zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 32, vom 6. März 1857.)