Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

752 Stiftungen. 102. Des Majors Ludwig Varga Edlen v. Treu dem Hause. Für einen gut conduisirten Gemeinen der sechsten Escadron desUhlanen­Regiments Fürst Carl Schwarzenberg Kr. 2. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4y2pereentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 100 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem Commandanten der sechsten Escadron, und das Verleihungsrecht dem Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 353, vom 20. Jänner 1859.) 103. Der Stadt-Gemeinde zu Verona. Mit einem Capitale von 400 fl. C. M., wovon zum Andenken der dort im Jahre 1841 geschehenen Fahnenweihe des 2. Bataillons des Infanterie- Regiments Nr. 45, die jährlichen 5percentigen Interessen an den würdigsten Mann des Bataillons vom Feldwebel abwärts erfolgt werden sollen. Die Betheilung steht dem Regiments-Commando zu. 103. Des Hauptmannes Ferdinand Freiherrn v. Villani. Zur Erinnerung an den, von der k. k. österreichischen Armee in Italien bei Novara erfochtenen Sieg, für einen verdienstvollen mittellosen Unter- Oflicier des Infanterie-Regiments Nr. 44. Das Capital besteht in zwei 4percentigen Staats-Schuldverschreibungen, jede á 100 fl., wovon die Interessen jährlich am 23. Mai zu vertheilen sind. Das Kriegs-Ministerium hat das Verleihungsrecht. (Section UI, Abth. 4, Nr. 5140, vom 12. December 1853.) 105. Des Feldwebels Joseph Voith, des Infanterie-Regiments Dom Miguel Nr. 39, für zwei Mann der 16. Compagnie dieses Regiments, welche durch ihre Dienstleistung sich besonders auszeichnen. Das Stiftungs-Capital besteht in der opercentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 1834, ddo. 1. Jänner 1855, pr. 100 fl. C. M. Die Interessen sind von dem jeweiligen Regiments-Commandanten am 30. Mai und 18. August jeden Jahres zu vertheilen. (Section III, Abth. 4, Nr. 8083 und 9494, vom 7. September 1855.) lOß. Des Feldmarschall-Lieutenants Joseph Walihör v. Wal­denau. Das Capital besteht in Obligationen pr. 81.536 fl. C. M. und in 83 fl. in Einlös-Scheinen, darunter sechs Stück Actien der k. k. privilegirten öster­reichischen National-Bank. Das Erträgniss ist bestimmt zu jährlichen Zulagen, jede zu 100 fl. C. M. für durchaus würdige Cade ten der Kürassier- und Dragoner-Regimenter, dann auf Equipirungs-Beiträge für mittellose Cadeten der besagten Regi­menter bei ihrer Beförderung zu Ofi'icieren. Das ßetheilungsrecht stjäht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2610, vom 17. Juni 1839, D. 305, vom 28. Jänner 1840, und D. 1432, vom 9. Mai 1845.) 16?« Seiner königlichen Hoheit des Feldmarschall-Lieutenants Prinz Gustav von Wasa, zur Erinnerung, dass Höchstdieselben das 60. In­fanterie-Regiment bereits durch 25 Jahre als Inhaber befehligen, für die Adjutanten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in der Spercentigen Metallique-Obligation Nr. 1709, ddo. 1. November 1856, pr. 3000 fl., deren Interessen als jähr­liche Zulage an den jeweiligen Regiments-Adjutanten oder die Bataillons- Adjutanten, in soferne sie einer Unterstützung bedürfen, zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 32, vom 6. März 1857.)

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