Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
748 Stiftungen, Interessen dem ältesten Feldwebel dieses Regiments die Hälfte, dem ältesten Corporal ein Viertheil, und den zwei ältesten Gemeinen zusammen ebenfalls ein Viertheil durch das Regiments-Commando als eine Zulage erfolgt werden soll. • (N. 671, vom 10. März 1827.) 80. Des Pfarrers Nicolaus Rosenitsch zu Drassmarkt in Ungarn, für zwei würdige, verdiente Unter-Officiere' des jeweilig in Oedenburg statio- nirten Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 48. Im Falle des Ausmarsches dieses Bataillons bleibt die Vertheilung der Interessen nach gemachter Widmung dem Regimente überlassen. Das Stiftungs-Capital besteht in der bpercentigen National-Anlehens- Obligation Nr. 12.452, ddo. i. April 1855, pr. 400 fl. C. M. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten de8 in Oedenburg stationirten Bataillons, das Bestätigungsrecht dem daselbst befindlichen Generale zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 1196, vom 3. Februar 1856.) 81. Der Stadt-Gemeinde Rovigo. Mit einem Capitale von 400 fl. C. M., wovon zum Andenken der im Jahre 1841 geschehenen Fahnenweihe des 1. Bataillons des Infanterie- Regiments Nr. 45, die jährlichen 5percentigen Interessen an den würdigsten Mann des Bataillons vom Feldwebel abwärts erfolgt werden sollen. Die Auswahl und Betheilung steht dem Regiments-Commando zu. 83. Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung, welche von dem Officiers-Corps des Serbisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14, zur fortwährenden Erinnerung an die für alle Völker Oesterreichs segensreiche Geburtsfeier Seiner kaiserl. königl. Hoheit des durchlauchtigsten Kronprinzen, gegründet w urde. Das Stiftungs-Capital besteht in einer auf die Stiftung vinculirten Staats- Schuldverschreibung pr. 600 fl. C. M., von deren jährlichen Spercentigen Interessen drei der bedürftigsten, gut conduisirten Grenzer des besagten Regiments, ohne Unterschied der Religion, alljährlich am 21. August im Stabs-Orte Weisskirchen mit gleichen Beträgen betheilt wrerden. Das Verleihungsrecht steht über Vorschlag der Landes-Compagnien, deren jede Einen der bedürftigsten Grenzer beantragt, dem jeweiligen Commandanten des Serbisch-Banater Grenz-Regiments Nr. 14 zu. (Abth. 16, Nr. 2578, vom 27. Juni 1859.) 83. Der Maria Victoria Rupp» Die Zinsen von dem Stiftungs-Capitale pr. 1000 fl. sind alternativ für einen Studenten der Heilkunde, oder für einen Cadeten von einem böhmischen Regimente bis zu dessen Beförderung gewidmet. Dermal haben die männlichen Rupp’schen Descendenten das Verleihungsrecht, in welches nach deren Absterben das Landes-General-Commando in Böhmen tritt. (M. 280, vom 15. Juni 1814.) 8%. Des Majors Ludwig v. Schiller, vom Kürassier-Regimente Nr. 3. Für den jeweiligen Estandart-Führer dieses Regiments. Bestehend in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 125 fl., wovon die ganzjährigen Interessen immer am 6. April, als dem Tage der Schlacht bei Izaszek, durch das Regiments-Commando zu erfolgen sind, (L. 6984, vom 23. December 1851.) 85» Des Feldmarsehali - Lieutenants Joseph Ritter v. Schmerling, zur Erinnerung an die am 9. Jänner 1862 stattgefundene Fahnenweihe des seinen Namen führenden Infanterie - Regiments Nr. 67, für vier Individuen dieses Regiments, und zwar für gut conduisirte Fahnen