Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
Stiftungen. 749 führer und die vorzüglichsten alten Soldaten vom Corporalen abwärts des Loco-Standes, eventuell auch für Mannschafts-Witwen und Waisen vom Feldwebel abwärts, dann für vermögenslose Ofl'iciere, Unter-Officiere und Gemeine. Das Stiftungs-Capital besteht in zwei Spercentigcn Staatsanlehens-Losen vom 15. März 1860, jedes zu 500 fl. mit der Bezeichnung: Serie Nr. 5807, Gewinn Nr. 13 und 14, verzinslich vom 1. November 1861. Das Vorschlagsrecht hat eine aus dem Obersten, den Stabs-Officieren und dem Auditor des Regiments zusammengesetzte Commission, das Verleihungsrecht der jeweilige Regiments-Inhaber und in dessen Ermanglung das Kriegs-Ministerium auszuüben. (Abth. 9, Nr. 297, vom 23. Jänner 1862.) 80» Des Feldzeugmeisters, Civil- und Militär-Gouverneurs in Siebenbürgen, Carl Fürsten zu Schwarzenberg. Für das Infanterie-Regiment Kronprinz Erzherzog Rudolph Nr. 19. Wornach jährlich am Sterbetage des Stifters (25. Juni) der älteste Unter-Officier und ein braver Invalide dieses Regiments mit den Stiftungs- Interessen gleichmässig betheilt werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 3370, vom 12. April 1839.) 8 ’S. Des OberlieutenantsVictor Felix Sessler, vomlnfanterie-Regimente Erzherzog Franz Carl Nr. 52, für zwei Soldaten vom Feldwebel abwärts dieses Regiments, welche in der Schlacht bei Solferino am 24. Juni 1859 invalid geworden sind, und in deren Ermanglung für sonst im Dienste invalid gewordene Soldaten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 500 fl. Oesterr. Währung, deren Interessen jährlich am 18. August an die Stiftlinge zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Ofen zu. (Abth. 13, Nr. 3030, vom 9. Juli 1860.) 88» Des Gratzer Rürgers F. E. Setfeie. Für einen in den Feldzügen im Jahre 1848 und 1849 sieh ausgezeichneten Artilleristen des vormaligen 4., dermaligen 3. Artillerie-Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem genannten Regiments-Commando zu. (L. 6162, vom 9. December 1830, nnd Section III, Abth.-4, Nr. 4384, vom 30. April 1833.) 80. Des Majors Cajetan v. Siemonski. Bestehend in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 600 fl. C. M., wovon die Interessen unter jene Mannschaft der bestandenen Esca- dron des Huszaren-Regiments Nr. 3, welche unter des Stifters Commando gedient hat, jährlich am 28. Februar, und bei deren Abgang unter die mit Tapferkeits-Medaillen decorirte Mannschaft des nämlichen Huszaren-Regiments jährlich am Musterungstage zu gleichen Beträgen vertheilt, während der Zeit aber, wo wegen Mangel an dazu geeigneten Individuen keine Ver- theilung Statt haben kann, die Zinsen in so lange, bis sich dazu die Gelegenheit ergibt, stets zum Capitale geschlagen werden. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiments-Commandant. (N. 2471, vom 24. Juli 1839.)