Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)

Anhang

Stiftungen. 745 Der Stadt-Geineinde Padiaa. Das Capital besteht in vier Stück 5percentigen Metallique-Obligationem zu 100 fl., welche die Stadt Padua zur Erinnerung an die am 27. Septem­ber 1841 auf der Insel Lido nächst'Venedig stattgehabte Feier der Fahnen­weihe des 3. Bataillons vom Infanterie-Regimente Nr. 13 mit der Bestim­mung gewidmet hat, dass die Interessen am 27. September alljährlich an drei invalide, oder in deren Ermanglung an andere drei brave Soldaten des gedachten Bataillons, welche aus Padua gebürtig sind, vertheilt werden sollen. Da3 Vorschlagsrecht hat das 3. Bataillon des gedachten Regiments, jenes der Betheilung die Municipal-Congregation dieser Stadt. (L. 1476, vom 28. April 1843.) 65« Der Verwaltungs-Beamten der Reichs-Domäne Pardubitz» Für einen unterstützungsbedürftigen, brav dienenden Soldaten des jeweilig zu Pardubitz oder in einem zunächst liegenden Gebiete garnisoni- renden Truppenkörpers. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 100 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Commandanten des betreffenden Truppenkörpers zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 8838, vom 13. October 1834.) 66» Patriotisolier Geber aus den Jahren 1813 und 1814. Zur Belohnung und Unterstützung verdienter, hilfsbedürftiger Krieger der k. k. Armee und zur Unterstützung von Militär-Witwen und Waisen, Das Capital besteht in 104.460 fl. in Staats-Schuldverschreibungen. Das Verleihungsrecht wird durch den jeweiligen Kriegs-Minister ausgeübt. (D. 5139, vom 9. December 1838.) ö1?« Eines ungenannt bleiben wollenden Patrioten. Für den wackersten, oder einen blessirten Gendarmen vom Wachtmei­ster abwärts des Postens Bruck an der Mur. Das Capital besteht in einer opercentigen Obligation pr. 100 fl., deren Interessen von dem Commandanten des 12. Gendarmerie-Regiments zu ver- tkeilen sind. (Section 1(1, Abth. 4, Nr. 5018, vom 7. December 1853.) Nachtrags-Bestimmung. In Folge geschehener Auflösung des 12. Gendarmerie-Regiments, und Vereinigung seiner Abtheilungen mit dem 1. Gendarmerie-Regimente, hat die von einem ungenannt bleiben wollenden Patrioten für einen Gendarmen des Postens Bruck an der Mur gegründete Stiftung auf das 1. Gendarmerie- Regiment überzugehen. (Abth. 9, Nr. 1963, vom 25. April 1862.) 68. Des k. k. privilegirten Grosshändlers Alois Friedrich Perisutti» Unter dem Namen „Perisutti’s CAendarmen-Stiflung“ zur jähr­lichen Betheilung von zehn ausgezeichneten Gendarmen mit je 10 fl. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldver­schreibung pr. 2000 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Gendarmerie-Geueral-Iaspector zu, und die Betheilung hat jährlich am 18. August zu geschehen. (Section III, Abth. 4, Nr. 2672, vom 15. März 1855.) 69. J. C. Pezledrer’sche Stiftung, wornach die Interessen des gewidmeten Capitals von 1000 fl. in einer opercentigen Metallique-Obligation an den Tapfersten der Tapferen des Infanterie-Regiments Nr. 27, vom Feld­webel abwärts, welcher sich im Felde auszeichnete oder krüppelhaft gewor­

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