Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1864 (Wien, 1864)
Anhang
740 Stiftungen. den ist, mit besonderer Berücksichtigung jener, welche aus dem Bezirke Fronleiten gebürtig sind, am Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät zu verleihen sind. Das Vorsehlagsrecht steht dem Regiments-Commando, das Verleihungsreeht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 6, Nr. 561, vom 31. Jänner 1860.) Vö. Des Titular-GencraJ-Kriegs-Commissär Joseph Pöllinger, zur Betheilung eines verdienstvollen gut conduisirten mittellosen Unter-Officiers des Infanterie-Regiments Nr. 61. Das Stiftungs-Capital besteht in der 4percentigen Metallique-Staats- schuId-Versehreibung Nr. 2668, pr. 200 fl C. M. Das Verleihungsreeht steht dem Regiments-Commando zu. (Abth. 9, Nr. 709, vom 12. Februar 1862.) VI. Mehrerer Gemeinden des politischen Bezirkes St. Pölten, aus Anlass der glücklichen Rettung Seiner k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. Für einen mit Auszeichnung dienenden Mann des Infanterie-Regiments Nr. 49. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 3 Vápercentigen Verlosungs-Obligation pr. 525 fl. Das Ernennungsrecht hat der jeweilige Regiments-Commandant, die Obsorge über die Stiftung das Kriegs-Ministerium. (Section UI, Abth. 4, Nr. 8601, vom 6. October 1854.) V£» Der Stadt-Gemeinde St. Pölten, zur Betheilung eines verdienstvollen Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 49 mit den Interessen des Stiftungs-Capitals, am 18. Februar jeden Jahres. Das Stiftungs-Capital beträgt 360 fl. in 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen. Das Betheihmgsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 1925-1942, vom 10. Juti 1857.) V3* Des Gutsbesitzers und Tuch-Fabrikanten Abraham Popper in Brünn. Für die zwei würdigsten, im Huszaren-Regimente Graf Radetzky Nr. 5 dienenden Veteranen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer opereentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. Das Verleihungsreeht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 20, Nr. 1566, vom 16. Mai 1858.) V3. Des Militär-Verpflegs-Verwalters Demeter Procopiew, wornach die vom Stiftungs-Capitale jährlich entfallenden Zinsen an zwei der ältesten und präsenten im Uhlanen - Regimente Nr. 9 dienenden Individuen vom Wachtmeister abwärts, welche die vorzüglichste Conduite haben, und zwar alljährlich am 21. August, als dem glorreichen Geburtstage Seiner kaiserl. königl. Hoheit des Kronprinzen Erzherzogs Rudolph, an den Ersteren, an den Letzteren aber alljährlich am 30. November, als dem Namenstage des vom Jahre i822 bis 1840 gewesenen Regiments - Inhabers, GdC. Andreas von Schneller, zu gleichen Theilen verabreicht werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Aitlehens- Obligation im Betrage von 1000 fl. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiments-Inhaber über Vorschlag von Seite des Regiments. (Ahtb. 6, Nr. 3684, vom 30. April 1859.)