Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

814 Stiftungen. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 800 fl. C. M., und einer 4percentigen pr. 200 fl. C. M. Das Betheilungsrecht übt das Kriegs-Ministerium aus. (L. 3596, vom 9. Juli 1851.) 45B» Des k. k. Rathes und Stabs-Feldarztes Dr. Carl Riedl* Bestehend in einer Spercentigen Metaliique-Obligation pr. 1000 fl. C. M., wovon die eine Hälfte der abfallenden Interessen zur schnellen Unter­stützung an Hilflose und deren Kinder aus dem Militär-Stande gewidmet werden soll, die andere Hälfte aber für Hilfsbedürftige und deren Kinder aus dem Civil-Stande bestimmt ist. Das Vertheilungsrecht hat der Wiener Gemeinde-Rath und das Kriegs-Ministerium. (D. 1150, vom 18. April 1845.) 43. Der General-Majors-Tochter Anna Freiin v. Rogoiski. Für sechs unverehelichte, vermögenslose weibliche Waisen von OflBcieren sämmtlicher Infanterie-Regimenter. Das Stiftungs-Capital besteht in 12.600 fl. C. M. und 11.181 fl. W. W., und ist theils in öffentlichen Obligationen, theils auf Realitäten nutzbringend angelegt, wovon auf jede der sechs Offieiers-Waisen ein jährlicher Stif­tungsgenuss von 115 fl. C. M. oder 120 fl. 75 kr. Oesterr. Währung entfällt, welcher lebenslänglich, oder bis zur Verehelichung, oder bis zur Erlangung eines den anständigen Unterhalt sichernden Vermögens zu beziehen ist. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 20, Nr. 4696, vom 27. December 1858.) 44. Des Pfarrers Franz Roiz. Für zwei der würdigsten und dürftigsten, vorzüglich der mit unver­sorgten Kindern belasteten Witwen solcher Soldaten, die im Felde ihr Leben verloren haben. Das Capital besteht in 900 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (L. 3680, vom 17. October 1808.) 45. Des Feldzeugmeisters Joseph Anton Freiherrn Russo v. Aspernbrand. Bestehend in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen einer Officiers-Tochter des 5. Artillerie- Regiments halbjährig zukommen sollen, die entweder keine Eltern mehr hat, oder aus einer zahlreichen Familie herstammt und von guter Aufführung ist. Das Verleihungsrecht ist dem Franz Freiherrn Russo v. Aspernbrand, Major in Pension, zweitgebornem Sohne des verstorbenen Feldzeugmeisters übertragen. (D. 2073, vom 15. September 1842.) 4-0. Der Caroline v. Schallenheim, k. k. Rathes und Truchsesses hinterlassenen Tochter. Besteht in öffentlichen Staats-Obligationen pr. 100 fl. C. M. und 1000 fl, W. W., deren Interessen für eine arme Officiers-Witwe bestimmt sind. Das Verleihungsrecht ist der Josepha Zimmer, geb. v. Mezerieh, und ihren Erben, in Abgang derselben aber dem Kriegs-Ministerium anheim gestellt. (D. 1393, vom 26. April 1837.) 47. Des Jacob v. Schellenburg;. Für zwölf dürftige, aus Krain, in deren Ermanglung auch aus anderen Provinzen, gebürtige Witwen von k. k. Officieren. Das Capital besteht in 29.285 fl. C. M. verschiedener Obligationen. Der Stiftungsgenuss besteht aus 105 fl. Oesterr. Währung jährlich. Seine Majestät der Kaiser verleihen die Stiftungsplätze über den Vorschlag des Kriegs-Ministeriums. (N. 457, vom 16. Mai 1750.)

Next

/
Oldalképek
Tartalom