Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
Stiftungen. 813 ?t8. Der Rittmeisters-Witwe Theresia Freiin v. Schellerer« Das Capital besteht in 15.130 fl. C. M. Die hievon abfallenden jährlichen Zinsen sind zu einer immerwährenden Stiftung eines Zöglingsplatzes in der Theresianischen Akademie gewidmet, welcher nach dem Willen der Stifterin jeweilig einem solchen Offieiers-Sohne verliehen werden soll, der von ehelicher und adeliger Geburt, und zwar ausschliesslich vom Ritteroder Freiherren-Stande ist, dessen beide Eltern adelig und mittellos sind, der Vater im Felde sich rühmlich ausgezeichnet, wenigstens den Rang eines Hauptmannes resp. Rittmeisters bis einschliesslich eines Obersten in einem Linien-lnfanterie- oder Cavallerie-Regimente bekleidet hat, und pensionirt ist; doch kann auch der Sohn eines noch wirklich mit obigen Eigenschaften im Militär dienenden Vaters aufgenommen werden. Ein Abkömmling aus der Freiherr Ertel v. Krehlauschen Familie soll den Vorzug haben. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (N. 2830, vom 17. October 1826.) *1®. Des Ober-Kriegs-Commissärs Johann Ritter v. Scliloissnigg. Für taubstumme und blinde Kinder von Militär-Beamten und Officieren, bestehend in öpercentigeu verlosten Staats - Schuldverschreibungen von 17.920 fl. C. M. und 45 fl. W. W. Das Präsentations-Recht steht dem Landes-General-Commando in Wien, das Verleihungsrecht aber dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 1624, vom 16. Mai 1848.) 50. Des Feldmarschall-Lieutenants Friedrich Ritter v. Spanoghe. Für zwei Kinder verdienstvoller Individuen im Tyrnauer Invalidenhause. Das Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung von 200 fl. C. M., wovon die Interessen immer am 18. August vertheilt werden. Das Recht der Verleihung hat das gedachte Invalidenkaus-Commando. (Section Hl, Abth. 4, Nr. 4603, vom 26. November 1853.) 51* Des Oberstlieutenants Joseph SühniR für ein vom Militär abslam- mendes vaterloses Kind. Das Capital besteht in der 5percentigen krainer’schenGrund-Entlastungs- Obligation pr. 800 fl. Die Vermögensverwaltung und das Verleihungsrecht steht dem Magistrate der Stadt Laibach zu. Dem Ergänzungs-Bezirks-Commando zu Laibach steht das Invigilationsrecht bezüglich der statutenmässigen Verwendung der Stiftungs-Interessen zu. (Abth. 9, Nr. 1599, vom 1. April 1862.) 5£. Der Rittmeister-Auditors-Tochter Louise Sulzer. Für zwei ganz mittellose weibliche Officiers-Waisen, die über ihr sittliches Betragen gute Zeugnisse aufzuweisen haben, und unter denen die kranken und gebrechlichen den Vorzug haben sollen. Das Stiftungs-Capital besteht gegenwärtig in 5percentigen Staats- Obligationen pr. 12.900 fl. C. M., und wird sich durch eingehende Privat- Forderungen noch erhöhen. Dem Kriegs-Ministerium steht die Verleihung der Stiftungs-Interessen au. (Section III, Abth. 4, Nr. 5273, vorn 17. Juli 1854, und Nr. 4010, vom Jahre 1855.) Das ursprüngliche Capital dieser, von der verstorbenen Rittmeister- Auditors-Tochter, Louise Sul»er, für zwei mittellose Officiers-Waisen letztwillig errichteten Stiftung pr. H.400fl. C.M., ist durch nachträglich eingegangene Privat-Forderungen bis auf die Summe von 16.125 fl. C. M. vermehrt worden, und zwar bestehen die zugewachsenen Capitals-Beträge