Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
801 Stiftungen. Die Betheilung geschieht jährlich am 16. Juni, um mittelst eines immerwährenden Denkmales die Erinnerung an die im Jahre 1814 erfolgte glückliche Rückkehr weiland Seiner Majestät des Kaisers Franz 1. aus dem eben damals glorreich geendeten Kriege in die Residenzstadt Wien, und die dankbare Anerkennung des Heldenmuthes der österreichischen Krieger der Nachwelt gegenwärtig zu halten. Das Verleihungsrecht steht dein Kriegs-Ministerium zu. (D. 5216, vom 11. November 1839.) tíl'í . 1. Stiftung eines patriotischen Vereines zur lebenslänglichen Betheilung verdienter Invaliden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spereentigen Staats-Schuldversehreibung pr. 4000 11., von deren Interessen zehn Invaliden, jeder mit 20 fl. jährlich, betheilt werden. 2. Stiftung eines patriotischen Vereines für ausgezeichnete Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts aus den Ki’iegsjahren 1848 und 1849. Das Stiftungs-Capital besteht in öffentlichen Obligationen im Gesammt- Nennwerthe von 13.770 fl. W. W. und 26.963 11. C. M., mit einem Interessen- Erträgnisse jährlicher 1160 fl. C. M., wovon 29 Stiftlinge mit jähxdiehen 40 fl. C. M., jeder lebenslänglich, betheilt werden. Nach dem Tode eines Stiftlings tritt das Zuwachs-Recht für die Uebei’lebenden ein. Das Verleilumgsrecht bei beiden Stiftungen sieht dem Kriegs-Ministerium zu. (Ad D. 5309, vom 9. December 1838, und Abth. 20, Nr. 300, vom 26. März 1857.) fl N. Des Ober-Amtes der Staatsherrschaft Waidliofen an der Ybbs und der Ober-Aemter Höllenstein und iiösling. Für einen Invaliden des Wiener Invalidenhauses, vorzugsweise für einen solchen, der aus dem Conscriptions-Bezirke des Infanterie-Regiments Nr. 49 gebürtig ist. Das Capital besteht in 600 fl. C. M. in Ipercentigen Staats-Qbiigationen. Das Invalidenhaus hat das Vorschlagsrecht, das Landes-General-Coinmando in Wien das Betheilungsrecht. (D. 5013, vom 26. October 1827.) 581®. Durch Sammlung des Ober-Beamten der Staatsherrsehaft Waidhofen an der Ybbs, Johann Ritter Rombaldi v. Hohenfels, im Bezirke dieser Herrschaft. Bestehend in einer Staats-Schuldverschreibung pr. 130 fl. C. M., deren Interessen mit jährlich 6 fl. C. M. für einen vorzugsweise aus Oesterreich, sonst auch aus den übrigen deutseh-erbländisehen Staaten gebürtigen, 40 Jahre gedienten Invaliden zur Erinnerung an das am 1. März 1832 vollendete vierzigste Regierungsjahr weiland Seiner Majestät des Kaisei’s Fi-anz I. gewidmet sind. Das Verleihungsrechl ist dem Kriegs-Ministerium Vorbehalten. (D. 4534, vom 5. October 1834.) SSO* Des Cbi’istian Grafen v. Waldstein. Für Einen oder zwei würdige Invaliden, welche von den Domänen Münchengratz, Hii’schberg und Weisswasser in Böhmen gebürtig sind. Das Capital besteht in einer Spereentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1090 fl. C. M., wovon die jährlichen Interessen immer am 1. October zu vertheilen sind. Das Betheilungsreehi bat das Landes-Geiieral-Commandu in Böhmen. (L. 6478, vom 22. December 1852.)