Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 80S 331* Des Johann Anton Wal». (Anton v. Szulinyi.) Für drei der ältesten Invaliden des Tyrnauer Invalidenhauses. Das Capital besteht in 1000 fl. W. W. Das genannte Invalidenhaus hat das Vorschlagsrecht, das Landes-General-Com- niando in Ungarn das Verleihungsrecht. (1). 2611, vom 30. Juli 1839, und D. 4916, vom 24. October 1839.) 333« Des Stanislaus Appolinar M asow icz, für fünf de:- dürftigsten Invaliden des dermal noch im Baue begriffenen Invalidenhauses zu Lemberg. Das Stiftungs-Capital besteht in 2300 fl. in galizischen Grund-Entla- s timgs-0 bl igát ionén. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Ablh. 6, Nr. 1764, vom 29. Februar 1860.) 333« W’elden-Stiftung. Vom Feldzeugmeister Ludwig Freiherrn v. Weiden unter beson­derer Mitwirkung des nieder-österreichischen Herren-Standes, aus gesam­melten patriotischen Beiträgen gegründet, für die in den italienischen Feld­zügen der Jahre 1848 und 1849 verkrüppelten Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, dann für jene, welche bei der Eroberung Wien’s und Bekämpfung der Rebellen dieser Stadt in den Oetober-Tagen 1848 durch empfangene Wunden invalid geworden sind. Das Capital beträgt dermal 173.670 11. C. M. in Obligationen. Das Verleihungsreclit hatte der Feldzeugmeister Fieiherr v. Weiden, nach seinem Ableben aber ist dasselbe an das Landes-General-Co'mmando in Wien iibergegangen. (D. 413S, vom 19. Juli 1850.) 334* Der in Wien bestehenden vier Gesangs-Vereine, als III. Abthei­lung des patriotischen Hilfsvereins während der Kriegsdauer, aus dem Er- gebniss einer musikalischen Production im k. k. Augarten zur Gründung einer Stiftung für sechs im Feldzuge 1839 verwundete und arbeitsunfähig gewor­dene k. k. Krieger. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spereentigen Staats-Schuldver­schreibung von 6000 fl., deren Interessen die sechs Invaliden lebenslänglich zu beziehen haben. Das Präsentations-Recht steht den Vorständen der Gesangs-Vereine, und nach Auflösung dieser Vereine dem jeweiligen Chef der nieder-österreichischen Landes-Be- liürde zu. Das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium auszuüben. (Abth. 15, Nr. 41, vom 9. März 1860.) 335* Des Wiener Grosshandlungs-Gremiums vom Jahre 1813 u. 1814. Zur Unterstützung verdienter und hilfsbedürftiger Officiere vom Haupt­manne oder Rittmeister abwärts, welche in einem der Feldzüge der Jahre 1813, 1814 und 1815 invalid geworden, und verheirathet sind. Das Capital beträgt 80.947 fl. C. ML in 21/2pcrcentigen verlosten und un- verlosten Obligationen. Es erhalten von den Interessen 5 Officiere jeder 120 fl. C. M. 10 „ „ 80 „ „ 1** » n ^6 „ „ Nach ihrem Tode treten ihre Witwen in denselben Genuss. Das Kriegs-Ministerium hat das Verleihungsrecht. (D. 564, vom 16. Februar 1815.) 336« Des W’iener Grosshandlungs-Gremiums, zwei Militär-Stiftun­gen in folgender Art: A. Für zehn k. k. Krieger, Unter-Offieiere und Gemeine, welche in dem Feldzuge 1859 erblindet oder verstümmelt und invalid wurden.

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