Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
Stiftungen. 80i i9f$« Tarnower israelitischeCultus-Gemeinde undOwora Weelis- Icr’sche Stiftung, wornach die Interessen des gewidmeten Capitals von 260 fl. in zwei National-Anlehens-Obligationen, für einen Invaliden, welcher bei seiner Einreihung in die k. k. Armee der israelitischen Bevölkerung des Tarnower Amts-Bezirkes angehörte, und seinen väterlichen Glauben nicht verlassen hat, oder in Ermanglung eines solchen, für einen invaliden Soldaten christlicher Religion aus demselben Bezirks-Amts-Sprengel gewidmet sind. Das Vorschlagsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Lemberg, und das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. Der Stiftungs-Genuss ist unbeschadet der Invaliden-Gebühr oder eines sonstigen FSeneficiums zu verleihen. (Abth. 6, Nr. 103 und 936, vom 9. Jänner 1860.) Der königl. Freistadt Temesvár« Bestehend in 400 fl. C. M., wovon die 6percentigen Interessen an vier hei der Belagerung Temesvár’s im Jahre 1849 invalid gewordene Krieger, vom Feldwebel abwärts, des Infanterie-Regiments Nr. 61, dann des dortigen Zeugs-Artillerie-Verwaltungs-Districtes jährlich am 7. October durch das Kriegs-Ministerium vertheilt werden sollen. (D. 3932, vom 27. Juni 1830.) Nachtrags-Bestimmung. In Folge der stattgefundenen Auflösung des Artillerie-Zeugs-Vemaltungs-Distrietes, sind aus obiger Stiftung zwei invalide Soldaten des Zeugs-Artillerie-Commando Nr. 9 zu betheilen. (Abth. 9, Nr. 1134, vom 18. Februar 1863.) '501. Des Ferdinand Freiherrn v. Thavonaí. Das Capital besteht in 453.194 fl. W. W. zu 2 Percent, 230.000 11. C. M. zu 4 Percent, und in 5140 fl. C. M. zu 5 Percent. Die Capitals-Zinsen erhalten 259 Invaliden. Das Verleihungsrecht ist dem Landes-General-Commando in Wien überlassen. (G. 9492, vom Jahre 1791, D. 2704, vom 15. November 1841, und D. 1627, vom 24. Juni 1842.) 502* Tiroler Jäger- oder Tiroler-Vorarlberger Invaliden-Fond, auf Zulagen für invalide Kaiser-Jäger und Landes-V.ertheidiger. Das Capital besteht in 115.429 fl. C. M. Die Verwaltung und das Verleihungsreeht steht der k. k. Statt hátterei in Tirol, beziehungsweise den Ständen zu. (Abth. 15, Nr. 7203, vom 21. December 1860.) 503* Der israelitischen Cultus-Gemeinde zu Töplit», wornach mit den vom Stiftungs-Capitale jährlich entfallenden Interessen in jedem Jahre an dem Tage, an welchem in der Residenzstadt Wien im Jahre 1853 das Genesungsfest Sr. k. k. Apostolischen Majestät Franz Joseph I. gefeiert wurde, nämlich am 12. März, einer von den in Mailand am 6. Februar 1853 verwundeten Soldaten, der die meiste Berücksichtigung verdient, durch seine ganze Lebensdauer betheilt werden soll, nach seinem Absterben aber diese Interessen alljährlich an zwei verdiente Invaliden zu gleichen Theilen auszufolgen sind. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Staats-Schuldverschreibung Nr. 2171, vom 1. November 1852, pr. 200 fl. C. 31. Die Bestimmung der zu Betheilenden ist seit dem Tode des Feldmarsehalls Grafen Badetzky dem Kriegs-Ministerium anheimgestellt. (Section IFI, Abth. 4, Nr. 1862, vom 28. Februar 1856.) Des Gutseigenthümers von Knydance in Galizien, Johann v. To- rosiewii**, für drei invalide Krieger ohne Unterschied der Nationalität, welche jährlich am Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers mit den Interessen des Stiftungs-Capitals pr. 300 fl. in galizischen Grund-Entlastungs- Obligationen betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Galizien zu. (Section 111, Abth. 4, Nr. 17.583, vom 31. December 1856.) (Gedruckt am 27. Februar Í863.) 51
