Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
786 Stiftungen. den, die sich im Dienste ausgezeichnet haben, als Beitrag zur Erziehung. Die Geeigneten können öfter betheiit werden. Die Verleihung geschieht durch den jeweiligen commandirenden General in Böhmen. (1). 1384, vorn 23. März 1816.) 113* Der Feldmarschall-Lieutenants-Witwe Franeisca Antoinette Freiin v. I>onguevilIe, geborne Oevillers. Das Capital bildet die verloste k. k. Staats - Schuldverschreibung Nr. 16.735, ddo. 1. November 1840, ä 5 pCt. pr. 1000 fl., deren jährliches Erträgniss für zwei der ältesten, dürftigsten und gebrechlichsten in Nieder-Oesterreich befindlichen Individuen, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts oder deren Witwen, bestimmt ist. Das Vorschlagsrecht- hat das Landes-General-Commaudo in Wien, das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2340, vom 28. September 1841.) Ulft« Mährische KaiserFranz Joseph Invaliden-Stiftung zur lebenslänglichen Unterstützung der in den Feldzügen 1848 —1849 und 1839 erwerbsunfähig gewordenen, nach Mähren zuständigen Krieger, und zwar Officiere und Mannschaft, so wie deren Witwen und Waisen. Das Stiftungs-Capital beträgt 173.442 11. in Staats-Obligationen. Die Capitals-Verwaltung so wie das Verleihungsreeht steht einem Comité unter Vorsitz des Statthalters zu. (Abth. io, Nr. 679, vom 2. April 1860.) 115* Der Mannschaft des 1. und 2. Feld-Bataillons des Infanterie- Regiments Nr. 54. Siehe A, Nr. 44. 116» Der Mannschaft der Garnison zu iirat». Für sechs in Gratz domicilirende Familien der hilfsbedürftigsten und würdigsten Invaliden vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht aus zwei Spereentigen Staats-Schuldverschreibungen, zusammen pr. 1200 fl. C. M., zu deren Ankauf die erwähnte Mannschaft die ihr von dem Gemeinderathe zu Gratz am Vermählungstage Seiner Apostolischen Majestät des Kaisers Franz Joseph I. zugedachte Tageslöhnung pr. 814 fl. 13 kr. C. M. gewidmet hat, welches Capital durch den Beitrag von 185 fl. 45 kr. C. M. eines ungenannt bleibenden Wohlthäters vermehrt wurde. Das Präsentationsreeht stehl dem Stadt-Magistrate zu Gratz, einverständlich mit dem dortigen k. k. Militär-Stadt-Commando, das Verleihungsrecht demTruppen-Com- mando in Steiermark zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 4416, vom 23. April 1833.) J 1 7. Kaiserin Maria Anna-Stiftung. Gestiftet vom Marine-Commando durch einen Aufruf zu Beiträgen in und ausser der Marine. Ihre Widmung ist, Marine-Individuen jeder Kategorie, welche, sei es im Kriege vor dem Feinde, oder im Frieden durch ein grösseres See-Unglück, oder sonst durch ein besonderes unglückliches Ereigniss im und durch den Dienst an ihrer Person, ihren Familien oder ihrer Habe erwerbsunfähig geworden, oder zu Schaden gekommen sind, zu unterstützen, und zwar mit primären Ansprüchen die Mannschaft vom Ober-Bootsmann und Feldwebel abwärts, oder ihre Hinterbliebenen; dann mit secundären Ansprüchen auch Officiere, Beamte und äquiparirende Chargen und Parteien. Das Fonds-Capital besteht gegenwärtig in 48.840 fl. C. M. und 2007 fl. Oesterr. Währung in Spereentigen Obligationen. Die Oberleitung, Verwaltung und das Verleihungsreeht zu dieser Stiftung ist dem Marine-Commando Vorbehalten. (M. 6493, vom 13. August 1832, und Sect, ill, Abth. 9, Nr. 1716, vom Jahre 1833.)