Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)

Anhang

Stiftungen. 78? IIS» Des bürgerlichen Bau-Tischlermeisters Michael IMarquert für obligate Individuen der k. k. technischen Artillerie, welche im Dienste bei den Werkstätten etc. verunglückten. Das Stiftungs-Capital bestellt in der opereentigen Verlosungs-Staats - Schuldverschreibung Nr. 45.791, vom 1. December 1855, pr. 810 fl. C. M. Die Betheilung aus den Stiftungs-Interessen steht dem jeweiligen Director des k. k. Artitlerie-Arsenales nächst Wien zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 2955, vom 21. März 1856.) 119» Der Rittmeister Franz Xaver Mascliek und Ernst Proeh. Für Invalide des Wiener Invalidenhauses aus dem k. k. Dragoner- Regimente Nr. 1 (dermalen Kürassier-Regiment Nr. 9), in deren Ermang­lung aber für zwei der würdigsten Invaliden dieses Hauses auch von ande­ren Regimentern, nach der Wahl und Bestimmung des Invalidenhaus-Coin- mando. — Das Capital besteht in 200 fl. C. M. (I). 872, vom 3. März 1827.) 130» Carl Mawrer’sche Stiftung, wornach die Interessen des ge­widmeten Capitals von 500 fl. in einer opercentigen Metallique-Obligation in nachfolgender Art in Verwendung gebracht werden sollen: 1. Die Hälfte der Stiftungs - Interessen als lebenslängliche Unter­stützung für einen im Feldzuge 1859 invalid gewordenen Krieger vom Feld­webel abwärts des am flachen Lande in Nieder - Oesterreich geworbenen Fr^iwilligen-Corps, und in Ermanglung eines solchen für einen Invaliden einer anderen Truppe, deren Ergänzungs-Bezirk in Nieder-Oesterreieh ist. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. 2. Die Hälfte der Stiftungs-Interessen als lebenslängliche Unterstützung für einen im Feldzuge 1859 invalid gewordenen Krieger des Infanterie- Regiments Erzherzog Franz Carl Nr. 52, vom Feldwebel abwärts, und in Er­manglung eines solchen für sonst einen würdigen Invaliden oder den am längsten dienenden Mann dieses Regiments. Der Stiftungsgenuss ist bei beiden Stiftungen unbeschadet der Invaiiden- Cebühr oder eines sonstigen Beneficiums zu verleihen. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 9216, vom 30. September 1859.) 1Ä1» USediaschei* Bezirks-Stiftung für die dahin zuständigen Inva­liden, welche mit Genüssen jährlicher 24 und 36 fl. zu betheilen sind. Das Capilal besteht in 9600 fl. in 5percentigen Obligationen, dessen Verwaltung die politische Behörde besorgt. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando in Hennannstadt zu. (Abth. 15, Nr. 853, vom 19. April 1860.) !%*£• Ungenannter Militär-Personen in Böhmen. Für einen Invaliden des dortländigen Invalidenhauses, der ein geborner Böhme ist. Das Capital besteht in 500 fl. W. AV. Das Verleihungsrecht besitzt das Landes-General-Commando in Böhmen. (F. 736, vom 24. Juni 1820.) 1.33» Der Cacilia Lucia IMillauz» A. Für die Invaliden der Armeen in Italien und Ungarn bestehen 7 Stif­tungsplätze zu jährlichen 50 fl. Oesterr. Währung. Zunächst haben Anspruch jene Invaliden, welche die Feldzüge 1848 -1849 mitgemacht haben. In deren Ermanglung, Invaliden aus späteren Feldzügen. Das Capital besteht in einer opercentigen Staats-Obligation pr. 8070 fl. Oesterr. AVährung. 50 *

Next

/
Oldalképek
Tartalom