Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
762 Stiftungen. Wornach jährlich am Sterbetage des Stifters (25. Juni) der älteste Unter-Officier und ein braver Invalide dieses Regiments mit den Stiftungs- Interessen gleiehmässig betheilt werden sollen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 3370, vom 12. April 1859.) Des OberlieutenantsVictorFelix Sessler» vom Infanterie-Regimente Erzherzog Franz Carl Nr. 52, für zwei Soldaten vom Feldwebel abwärts dieses Regiments, welche in der Schlacht bei Solferino am 24. Juni 1859 invalid geworden sind, und in deren Ermanglung für sonst im Dienste invalid gewordene Soldaten dieses Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5pereentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 500 fl. Oesterr. Währung, deren Interessen jährlich am 18. August an die Stiftlinge zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem Landes-General-Commando zu Ofen zu. (Abth. 15, Nr. 3030, vom 9. Juli 1860.) 85» Des Gratzer Bürgers F. E. Settele. Für einen in den Feldzügen im Jahre 1848 und 1849 sieh ausgezeichneten Artilleristen des vormaligen 4., dermaligen 3. Artillerie-Regiments. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 4pereentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl. Das Verleihungsrecht steht dem genannten Regiments-Commando zu. (L. 6162, vom 9. Decmber 1850, uud Section III, Abth. 4, Nr. 4384, vom 30. April 1855.) 80» Des Majors Cajetan v. Siemonski. Bestehend in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 600 fl. C. M., wovon die Interessen unter jene Mannschaft der bestandenen Esca- dron des Huszaren-Regiments Nr. 3, welche unter des Stifters Commando gedient hat, jährlich am 28. Februar, und bei deren Abgang unter die mit Tapferkeits-Medaillen decorirte Mannschaft des nämlichen Huszaren-Regiments jährlich am Musterungstage zu gleichen Beträgen vertheilt, während der Zeit aber, wo wegen Mangel an dazu geeigneten Individuen keine Ver- theilung Statt haben kann, die Zinsen in so lange, bis sich dazu die Gelegenheit ergibt, stets zum Capitale geschlagen werden. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Regiments-Commandant. (N. 2471, vom 24. Juli 1839.) 81?» Des Capitän-Lieutenants Jacob v. Sperg. Das Capital besteht in einer Spercentigen Verlosungs-Obligation von 915 fl., von deren Interessen ein besonderer Equipirungsbeitrag von 60 fl, an jene Individuen verabfolgt werden soll, welche Zöglinge eines Militär- Erziehungshauses gewesen, und zu Officieren im Infanterie-Regimente Nr. 53 befördert w orden sind. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (D. 2248, vom 28. Juni 1847, und D. 133, vom 13. Jänner 1848.) 8§. Des Carl Strakaty, Tabak-Districts-VerlegersinBöhmisch-Leipa. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 500 fl., deren jährliche Interessen an jedem 15. August, als dem Gedächtnisstage des im Jahre 1799 erfochtenen Sieges bei Novi, an acht Mann (1 Corporal und 7 Gemeine) des Infanterie-Regiments Hoch- und Deutschmeister Nr. 4, worunter sich immer Ein Mann der 6. Compagnie zu befinden hat, vom Regiments-Commando zu vertheilen sind. (K. 1945, vom 22. April 1847.)