Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1863 (Wien, 1863)
Anhang
Stiftungen, 763 $9« Des Rittmeister-Auditors Joseph v. Szathmáry. Das Capital besteht in einer Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl., wovon die Interessen alle vier Jahre mit 200 fl. C. M. für einen zum Officier avancirenden Wachtmeister des Huszaren-Regiments Nr. 5, welcher nicht nur ein geborner Ungar, sondern auch der ungarischen Sprache vollkommen mächtig und gut conduisirt sein muss, zur Equipirung bestimmt sind, ohne dass derselbe des von Seite des Aerars zu bewilligenden Equi- pirungs-Douceurs desshalb für verlustig erklärt werden soll. Das Betheilungsrecht steht dem Regiments-Commando zu. (D. 3386, vom 27. September 1843.) 90. Des Lieutenants Franz v. Sseiltey. Zu Gunsten des Infanterie-Regiments Nr. 76, für einen durch Fleiss und gute Aufführung sich auszeichnenden aus Oedenburg gebürtigen Gemeinen der 7. Compagnie, welcher am 17. Juni, als dem Sterbetage des Stifters, durch das Regiments-Commando mit den Interessen der üpercentigen Stiftungs-Obligation pr. 165 fl. zu betheilen ist. (D. 2499, vom 16. Juli 1845, Abth. 20, Nr. 2848, vom 7. September 1857, und Abth. 9, Nr. 473, vom 29. Jänner 1862.) 91. Des Rittmeisters Andreas Grafen v. Thürheim. zur Betheilung von zwei gut conduisirten Männern der 3.Escadron des Uhlanen-Regiments Graf Wallmoden Nr. 5. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 300 fl. Die Betheilung hat jährlich am Geburtstage Sr. Majestät des Kaisers Franz Joseph stattzufinden. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 3. Escadron, das Ernennungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 3856, vom 22. November 1857.) 9ä. Des Rittmeisters Andreas Grafen v. Thürheim, zur Betheilung von zwei gut conduisirten Männern der 2. Escadron des Uhlanen-Regiments Erzherzog Ferdinand Maximilian Nr. 8. Das Stiftungs-Capital besteht in einer Spercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 300 fl. Die Betheilung hat jährlich am 15. Juli, als dem Erinnerungstage eines bei der Festung Carlsburg stattgehabten Gefechtes, zu geschehen. Das Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Commandanten der 2. Escadron, das Ernennungsrecht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 20, Nr. 3856, vom 22. November 1857.) 93. Seiner Durchlaucht des Feldmarschall - Lieutenants Fürsten Friedrich Thurn und Taxis. Für Einen, höchstens zwei verdiente dürftige Soldaten aus dem Mannschafts-Stande des Kriegsdampfers Fürst Wilhelm Taxis oder mindestens der Lago-maggiore-Flottille. Das Capital besteht in 5percentigen Staats-Schuldverschreibungen pr. 230 fl. C. M., dessen Interessen immer am 10. Juni zu vertheilen sind. Das Verleihungsrecht steht dem Marine-Commando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5256, vom 17. December 1853.) 9%. Anton Tobisch’sche Stiftung, wornach die Interessen des gewidmeten Capitals von 200 fl. in einer öpercentigen Metallique-Obligation, für den würdigsten Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 18 gewidmet sind. Ein im Kriege invalid und arbeitsunfähig Gewordener hat den Vorzug. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Regiments-Commandanten zu. (Abth. 6, Nr. 1502, vom 20. Februar I860 .) ♦