Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)

Anhang

830 Stiftungen, Anzahl der Plätze in den Cadeten- In-IErziehung-s- stituten und häusern und Akademien |Schul-Comp 123 184 Das Verleihungsreeht steht der Familie der Freiherren v. Moser zu. Das Stiftungs-Capital wird von dem nieder-öster­reichischen Ausschüsse verwaltet. Der Gemeinde Mohol ................................................. F ür Söhne von Gemeinde-Angehörigen ohne Unterschied der Nationalität und der Religion. Das Verleihungsrechtübt die Gemeinde aus. 1 tfcfö. Des Johann v. Náko .......................................... F ür Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsrecht behält sich der Stifter für sich und seine Descendenz vor. 1 Des Grafen Coloman Níák© .............................. F ür Jünglinge katholischer, griechisch-unirter , und reformirter Confession aus den Königreichen Ungarn, Croatien und Slavonien, dem Litorale,der ehemaligen Wojwodschaft Serbien und dem Te- meser Banate, dann Siebenbürgen, deren Mutter­sprache die ungarische ist. Das Verleihungsreeht behält sich der Stifter vor, und geht dann auf seine Descendenten über. Das Stiftungs-Capital ist auf der Herrschaft des Stif­ters Gross-Szent-Miklós im Banate grundhiicherlieh in- tabulirt. 1 £§. Die Freiherr v. fl^'ISratly’sche ..... Für Jünglinge irländischer Geburt und Ab­stammung. Das Verleihungsrecht hat der Erzbischof von Dublin. Sollte von diesem kein geeigneter Aspi­rant vorgeschlagen werden, erfolgt die Besetzung durch das Kriegs-Ministerium. 1 St©. Die Stiftung der königl. Frei-Stadt ££fen . . Für Söhne von Bürgern der Hauptstadt Ofen; nur wenn aus den Bürgersöhnen sich keine Aspi­ranten melden, kann dieser Stiftungsplatz auch an Söhne von Gemeinde-Angehörigen, wenn sie auch das Bürgerrecht im engeren Sinne nicht erwor­ben haben, verliehen werden. Das Verleihungsrecht übt der Gemeinde-Rath aus. » 1 50» Die Graf Carl Ogara’sche ............................. F ür Söhne k. k. Officiere von irländischer Ge­burt, und in deren Ermanglung für adelige Jüng­linge irländischer Abstammung. 1 128 185

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