Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes für 1861-1862 (Wien, 1862)
Anhang
Stiftungen, 837Anzahl der Plätze in den ’adeten- In— I stituten und Akademien | Erziehungs- läusern und Schul-Comp. 128 185 Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. Wegen Abgang von stiftbriefmässigen Bewerbern dermal unbesetzt. 51. Der freiherrlichen Familie Orc*y................. Für Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsrecht hat die gedachte Familie auszuüben. 2 5'£. Die Stiftung der königl. Frei-Stadt Pestli . . Vorzugsweise für Jünglinge ungarischer Nationalität. Das Verleihungsrecht übt die Stadtgemeinde aus. Das Stiftungs-Capital ist durch Intabulirung auf städtische Realitäten sichergestellt. 2 53» Des Grafen Ludwig llliédey ......................... V orzugsweise für Jünglinge aus dem Königreiche Ungarn. Das Verleihungsrecht übt der Stifter, respective dessen Erben oder Bevollmächtigte, aus. 1 5*4. Die Herzog IVeielisiadt’sehe ......................... F ür Söhne der Mannschaft des Infanterie-Regiments Nr. 60. Das Verleihungsrecht hat der jeweilige Commandant dieses Regiments. Wegen unzureichendem Capital unbesetzt. 1 5S. Des Freiherrn Joseph lludics de Almás . . Für einen Jüngling aus der Familie des Stifters, und in deren Ermanglung für einen aus Ungarn stammenden und der ungarischen Sprache vollkommen kundigen Jüngling. Das Verleihungsrecht steht dem Stifter, nach seinem Tode seinen Descendenten zu. I 5©. Die Kronprinz Erzherzog Studolpla-Stiftung . Für Söhne k. k. Ofiiciere, mit besonderer Berücksichtigung jener der Artillerie-Ofl’iciere. Die Stiflinge haben aus den Cadeten-Instituten bei entsprechender Befähigung vorzugsweise in die Artillerie-Akademie zu übertreten. Das Verleiliungsrecht übt der Kriegs-Minister aus. Das Stiftungs-Capital hat eia Ungenannter gewidmet. Diese Stiftung wurde mit der hei den weiblichen Erziehungs-Anstalten Seite 818 vorkonnnenden gleichnamigen Stiftung von SO.000 fl gleichzeitig gegründet. 4 138 1 186