Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1860-61)

Anhang

832 Stiftungen. jeden Jahres an sieben invalid gewordene Krieger des Infanterie-Regiments Nr. 54, zur Erinnerung an die im Jahre 1848 hei Somma-Campagna gefalle­nen Helden des Regiments, mit je 25 fl. vertheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht dem Feldinarschalt-Lieutenant Heinrich Freiherrn Sunstenau von Schützenthal, und nach seinem Ableben dein jeweiligen Regiments- Commandanten zu. (Abth. 15, Nr. 4207, vom 21. August 1860.) 21. Bischof Ozegovic’sche Convict-Stiftung für arme Gymnasial- Schüler in Zengg. Das Stiftungs-Capital besteht in einer, auf die Stiftung vinculirten Natio- nal-Anlehens-Haupt-Obligation über 23.000 fl., ddo. 1. October 1858, von deren jährlichen 5percentigen Interessen in Silber sowohl die Verpflegung der Zög­linge und des Oonvicts-Vorstehers, nebst Bedienung, wie auch die Erhaltung des Convicts-Gebäudes innerlich und äusserlich bestritten werden soll. Ausser den Stiftungen werden auch andere wohlgesittete und brave Gymnasial-Schüler gegen Bezahlung nach Zulässigkeit des Raumes in dieses Convict aufgenommen und auf gleiche Weise mit den Stiftungen verpflegt. Der Betrag des Kostgeldes, sowie die Anzahl der Stiftlinge und Zahl- Zöglinge, wird, den Zeitverhältnissen entsprechend, immer einen Monat vor dem Beginne des Schuljahres durch den jeweiligen Zengger Diöcesan-Bischof be­stimmt werden; doch sollen aus Gesundheits-Rücksichten und zur leichtern Ueberwachung der Jugend, vorläufig, und so lange keine grösseren Räumlich­keiten für diese Anstalt hergestellt sein werden, die Stiftlinge und Zahl-Zög­linge zusammen die Zahl 32 nicht überschreiten. Die Protection und Oberleitung dieses Institutes, sowie die Aufnahme der Stift— und Zahl-Zöglinge in dasselbe, steht auf Lebensdauer dem Stifter zu. (Abth. 16, Nr. 3917, vom 15. October 1860.) 22* J. C. Pezledrer'sche Stiftung, wornach die Interessen des ge­widmeten Capitals von 1000 fl. in einer 5pereentigen Metallique-Obligation an den Tapfersten der Tapferen des Infanterie-Regiments Nr. 27, vom Feldwebel abwärts, welcher sich im Felde auszeichnete oder krüppelhaft geworden ist, mit besonderer Berücksichtigung jener, welche aus dem Bezirke Fronleiten gebürtig sind, am Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät zu verleihen sind. Das Vorschlagsrecht steht dem Regiments-Commando, das Verleihungsrecht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 6, Nr. 561, vom 31. Jänner 1860.) 23« Kronprinz Erzherzog Rudolph-Stiftung der k. k. medici- nisch-chirurgischen Josephs-Akademie für k. k. pensionirte Feld-Aerzte. Das Stiftungs-Capital besteht in 4000 fl. in 5percentigen Grund-Entla- stungs-Obligationen. Das Verleiliungsrecht steht der Direction der genannten Akademie zu. (Abth. 17, Nr. 3164, vom 23. December 1859.) 23« Ignaz Schostal’sche Stiftung, wornach die Interessen des gewid­meten Capitals von 100 fl. in einer Spercentigen National-Anlehens-Obligation für einen in dem Feldzuge des Jahres 1859 verwundeten, und in Folge dessen invalid gewordenen Krieger aus der Stadt Mährisch-Trübau, und in Ermang­lung eines solchen, für einen derlei Invaliden aus dem Mährisch-Trübauer Amts-Bezirke zu verwenden sind. Das Verleihungsrecht steht dem Kriegs-Ministerium zu. (Abth. 6, Nr. 562, vom 28. Jänner 1860.) 25» Des Oberlieutenants Victor Felix Sessler, vomlnfanterie-Regimente Erzherzog Franz Carl Nr. 52, für zwei Soldaten vom Feldwebel abwärts dieses Regiments, welche in der Schlacht bei Solferino am 24. Juni 1859 invalid ge­worden sind, und in deren Ermanglung für sonst im Dienste invalid gewordene Soldaten dieses Regiments.

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