Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1860-61)

Anhang

Stiftungen. 831 15. Künstler-Stiftung, für invalide Soldaten vom Jahre 1839, gegründet von dem patriotischen Vereine der Wiener Künstler, als II. Abthei­lung des patriotischen Hilfs-Vereines während der Kriegsdauer im Jahre 1859. Das Stiftungs-Capital besteht in 18.000 fl. siebenbürgischer Grund-Ent- lastungs-Obligationen, von deren Interessen neun im Feldzuge 1859 verwun­dete und arbeitsunfähige Krieger mit 100 fl. Oesterr. Währung jährlich und lebenslänglich zu betheilen sind. Das Präsentationsrecht steht dem Comité der Künstler-Vereine „Eintracht“ und „Albrecht Diirrer-Verein“ zu ; das Verleihungsrecht hat das Kriegs-Ministerium. Im Falle der Auflösung dieser Vereine geht das Präsentationsrecht an den Chef der nieder-österreichischen politischen Landesbehörde über. (Abth. 13, Nr. 2604, vom 19. Juni 1860.) fiß. Seiner Durchlaucht des souveränen Fürsten Johann von und zu Ueeliéenstein, für zwölf invalide k. k. Krieger vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, aus dem Feldzuge 1859, oder aus anderen Feldzügen, und in deren Ermanglung für invalide Krieger überhaupt, welche zu einer der Gemeinden zuständig sind, die früher im fürstlichen Unterthans-Verbande standen. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens- Obligation von 12.520 fl., von deren Interessen nach Abzug der Einkommen­steuer jeder Stiftling jährlich mit 52fl. 16kr. Oesterr. Währung betheilt wird. Das Vorschlagsrecht steht dem Kriegs-Ministerium, und das Verleihungsrecht dem souveränen Fürsten von und zu Liechtenstein zu. (Abth. 13, Nr. 936, vom 18. April 1860.) jH". Des k. k. Feldzeugmeisters Andreas Freiherrn von UI arias sy, für das k. k. Infanterie-Regiment Nr. 37, dessen Inhaber er war, wornach der jeweilige Regiments-Commandant mit Zuziehung der Stabs-Officiere über die Stiftungs-Interessen zum Resten des Regiments zu verfügen hat. Das Stiftungs-Capital besteht in der 5percentigen Staats-Schuldver­schreibung Nr. 783 R., vom 1. Juli 1859, pr. 7860 fl. Oesterr. Währung. (Abth. 6, Nr. 104, vom 13. Jänner 1860.) 18. Des Gutsbesitzers Joseph Freiherrn von Ulüiich-lSellingliau- sen, aus dem Nachlasse seines Sohnes, des an den Folgen einer in der Schlacht bei Solferino erhaltenen Wunde gestorbenen k. k. Oberlieutenants Victor Freiherrn von Münch-Bellinghausen, unter dem Namen: ,,Stiftung des k. k. Oberlieutenants des Uhlanen-Regiments Nr. 1, Victor Freiherrn von Münch-Bcllingliausen”, für einen würdigen Unler-Officier des ge­nannten Regiments. Das Capital besteht in einer 5percentigen National-Anlehens-Obiigation pr. 500 fl. Das Verleihungsrecht steht dem jeweiligen Inhaber des Uhlanen-Regiments Nr. 1, das Vorschlagsrecht dem Regiments-Commando zu. (Abth. 13, Nr. 3170, vom 26. September 1860.) 1®. Des Öffieiers-Corps des ersten Banal-Grenz-RegimentsNr. 10, bestehend im Stiftungs-Capitale von zwei Metallique-Obligationen á 1000 fl., von welcher die Interessen Einer der würdigsten Witwen oder einem Waisen ausgezeichneter Diener genannten Regiments vom Officiers- oder Mann­schafts-Stande, jährlich am Geburtsfeste Seiner k. k. Apostolischen Majestät auszufolgen sind. General-Major Anton Benko Freiherr von Bojnik hat das Verleihungsrecht, wel­ches nach dessen Ableben der jeweilige Commandant obgenannten Regiments erhält. (Abth. 13, Nr. 4206, vom 21. August 1860.) SO» Der Stadtgemeinde Olmütz, wornach die Interessen des gewid­meten Capitals pr. 3500 fl. in National-Anlehens-Obligationen am 24. Juli

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