Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)
Anhang
578 Stiftungen. und bestconduisirten Schüler der vier Gemeinden Jassenova, Lagerdorf, Duplái und Rothkirchen im Illyrisch-Banater Grenz-Regimente mit Prämien von 1 fl., 1 fl. 20 kr., 1 fl. 40 kr. und 2 fl. C. M. betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht über Vorschlag der Lehrer, Ortsgeistliehen und Schulen-Aufseher dem jeweiligen Commandanten des benannten Grenz-Infanterie- Regiments Nr. 14 zu. (Section 111, Abth. 8, Nr. 2559, vom 20. Mai 1856.) 31. Aus dem Erträgnisse eines zu Pan- csova zur Feier der glücklichen Lebensrettung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. abgehaltenen Concertes, und einer vom Feldmarschall- Lieutenant Grafen Coronini gewidmeten Ergänzungs-Summe. Das Capital besteht in einer 5percentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 200 fl., von dessen jährlichen Interessen am 12. März, als dem Tage der kirchlichen Feier der glücklichen Wiedergenesung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I. ein wahrhaft armes und verdientes Individuum der Militär-Communität Pancsova betheilt werden soll. Das Recht der Verleihung steht dem jeweiligen Rürgermeister der Militär-Communität, unter der Bedingung zu, die Wahl der Brigade anzuzeigen. (Section III, Abth. 8, Nr. 2952, vom 10. Nov. 1853.) 33* Des Gutsbesitzers Johann Pauspertl, Wladik von Drachenthal in Mähren. Mit einer Spereentigen Grund-Entlastungs- Obligation pr. 50 fl. C. AI., von deren Interessen jährlich am 18. Februar ein Spitals - Reconva- lescent des Infanterie-Regiments Nr. 1 betheilt werden soll. Das Verleihungsrecht steht dem Regimeuts-Com- mundauten, und die Obsorge über die Stiftung demArmee- Ober-Commando zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 6340, vom 14. August 1834.) 33« Militär-Grenz-Gemeinde-Schul-Stiftung des k. k. Obersten und Commandanten des 111 y— riseh-Banater Grenz-Infanterie-Regiinents Nr. 14, Georg Pavellié. Zum Andenken an weiland den Feldzeugmeister Georg Freiherrn Rukavina von Vidovgrad, als commandirenden Generalen im Banate und heldenmüthigen Vertheidiger der Festung Temeswar im Jahre 1849 errichtet. Das Stiftungs-Capital besteht in einer National-Anlehens-Haupt-Obligation pr. 500 fl., von deren jährlichen 5percentigen Interessen pr. 25 fl. in Silber-Münze, alljährlich am 9. September, als dem Todestage des benannten Feldzeugmeisters, die zwei besten aus der Gemeinde Ternovac des Liccaner Grenz - Infanterie - Regiments, als dem Geburtsorte des Feldzeugmeisters Freiherrn Rukavina, gebürtigen Schüler, sie mögen sich an was immer für einer Schule des Liccaner Regiments- Bezirkes befinden, mit je fünf Gulden, dann die sechs besten Schüler in der Schule zu Ternovac selbst, und zwar: drei mit je 3 fl., und drei mit je 2 fl. C. M. betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht über Vorschlag der Lehrer, Ortsgeistlichen und Schulen-Aufseher, dann Com- pagnie-Commandanten, dem jeweiligen Commandanten des Liccaner Grenz-Infanterie-Regiinents Nr. 1 zu. (Section KI, Abth. 8, Nr. 3774, vom 19. Juli 1856.) 3?ft. D es k. k. Leibgarden und Rittmeistex*s Joseph Grafen Peroni di Bormio. Das Capital besteht in öffentlichen Fonds- Obligationen und ist in zwei Theile geschieden, wovon der eine Theil pr. 16.445 fl. mit einem jährlichen Interessen-Erträgnisse pr. 808 fl. 45 kr. C. M. für die Gemeinde Divosevce des Brooder Grenz-Regiments, der andere Theil pr. 17.748 fl. mit einem jährlichen Interessen-Erträgnisse von 873 fl. 54 kr. C. M. für die Gemeinde Slakovce eben desselben Regiments bestimmt ist. Die von dem jeder Gemeinde zukommenden Erbschafts- Capitale entfallenden Interessen sollen zur Berichtigung der, den beiden Gemeinden obliegenden Grundsteuer und Personal-Taxe verwendet werden. Der hiernach noch erübrigende Interessen- Betrag, welcher nach der Anordnung des Stifters für jede Gemeinde wenigstens in jährlichen 100 fl. C. M. bestehen soll, ist zur Erreichung besonderer, zu Gunsten der genannten beiden Gemeinden angeordneten kirchlichen Zwecke bestimmt. Das Venvendungsrecht steht dem Brooder Grenz- Regimente zu. (ß. 3619, vom 31. Juli 1847.) 33. Der Oberlehrers-Witwe Susanna Plifz- ner. Der Stiftungs-Genuss besteht in jährlichen 9 fl. 36 kr. C. M., als den Zinsen eines Capitals pr. 260 fl. W. W. und 140 fl. C. M., die für arme Witwen, Waisen, Hausarme und arme Schulkinder der Militär-Grenze bestimmt sind. Die Vertheilung geschieht durch den Militär-Com- munitäts-Magistrat zu Peterwardein. (C. 136, vom 27. Februar 1807.) 3tt* Des k. k. Majors Anton Freiherrn v. Portner. Das Capital besteht in 684 fl. C. M. Von den 5percentigen Zinsen sollen, nach Absterben des Majors Anton Freih. v. Portner, die armen Kinder, vorzugsweise der Portner’schen und nach deren Erlöschung jene der Franz Freih. v. Jellacic’schen Familie erzogen werden; auf den Fall aber, als diese beiden Familien ausstürben, hat dieses als ein unwiderrufliches Eigenthum für die Erziehung armer Grenzkinder gewidmete Capital dem Grenz-Studienfonde anheim zu fallen. Das Verwendungsrecht hat die Militär-Communität zu Zengg. (B. 267, vom 20. Jänner 1834.) 3?. Des k. k. Oberlieutenants Daniel Rodic v. Berlinen kämpf. Die Widmung besteht in dem, dass die Zinsen von dem Capitale pr. 3000 fl. W. W. als Stipendium einem Knaben seiner Verwandtschaft zugewendet werden.