Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

576 Stiftungen. jeden der drei Trinkperioden je fünf Individuen des Mannschafts - Standes, welche die Cur ge­braucht haben und nach dem Ausspruche des Chef- Arztes der Anstalt zu den Schwächsten und Erho­lungsbedürftigsten gehören, mit je Einem Gulden zu betheileft sind. (Section III, Abth. 7, Nr. 4217, vom 17. Oct. 1836.) 19. Des k. k. Hofrathes Franz Xaver ler. Das Capital bestand ursprünglich in 16.000 fl. 21/2percentiger Metallique-Staats - Obligationen, welches zur Errichtung und Erhaltung einer kriegscommissariatisclien Lehr-Anstalt gewidmet ist, mit der Bestimmung, dass die hiervon jährlich mit 400 fl. C. M. abfallenden Interessen dem je­weiligen Ober-Kriegs-Commissär in Wien, wel­cher mit den Vorlesungen über die Militär-Oeko- nomie-Controle betraut ist, als eine Zulage zuge­wiesen werden sollen. Die während der Zeit, als der Stifter selbst, als damaliger Ober-Kriegs-Com- missär in Wien, diese Vorlesungen gehalten, abge­fallenen Interessen wurden dem Stiftungs-Capitale zugeschlagen, und mit denselben das für den Vor­trag bestimmte Honorar vermehrt, wodurch dann auch das Capital bereits bis auf24.900fl. in 2I/aper- centigen Metallique-Staats-Obligationen ange­wachsen ist. — Nachdem diese Lehr-Anstalt auf­gehoben wurde, werden die Interessen, nach des Stifters Willen, zu Stiftungen, jede zu 200 fl. C. M., für männliche mittellose Beamten-Waisen der Militär-Administration auf die Zeit, als sie studi- ren, und wenn sie Beamte werden, bis sie als Be­amte zu dem Gehalte von jährlichen 600 fl. gelan­gen, verwendet werden. Diese Stipendien werden von dem Armee-Ober- Commando verliehen. (N. 3276, vom 19. März 1821.) 18. Des k. k. Kämmerers und Gerichtstafel- Beisitzers Emerich Inkey v. Pallin. Derselbe hat eine 5percentige Staats-Schuld­verschreibung von 420 fl. C. M. zu zwei Stiftungen mit der Bestimmung gewidmet, dass von den ent­fallenden jährlichen Interessen 5 fl. für ein solen­nes Seelen-Amt verwendet werden, welches für weiland Seine Majestät den liöchstseligen Kaiser Franzi, von Oesterreich, jährlich am26. October, als demjenigen Tage in Belovár abgehalten wer­den soll, an welchem der höchstselige Kaiser und Ihre Majestät die Kaiserin Carolina im Jahre 1817 auf einem Gute des Stifters in Croatien einem Volksfeste beizuwohnen geruht haben, und dass ferners der Interessen-Rest von 16 fl. nach dem Seelen-Amte an zwei der ärmsten, siechsten, je­doch moralischen Invaliden, und in deren Ermang­lung an zwei der ausgezeichnetsten Scharfschützen zu gleichen Theilen zu verleihen ist, von welchen einer aus dem Warasdiner-Creuzer, der andere aus dem Warasdiner-St. Georger Regimente zu wählen ist. Die Wahl derselben ist dem Militär- und Civil— Gouvernement zu Agram überlassen. (ß. 3208, vom 14. Juli 1840, und ß. 4839, vom 7. November 1840.) 19. Des am 17. September 1856 verstox-be- nen Doctors der Rechte, Felix Joel, zur Besche­rung des jährlichen Christbaumes für die im Wie­ner Invalidenhause befindlichen Kinder der Inva­liden. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung pr. 100 fl.- Die Interessen-Verwendung zu obigem Zwecke steht dem jeweiligen ersten Seelsorger im Invalidenhause zu. (Abth. 20, Nr. 1229, vom 29. Mai 1837.) 30. Erzherzog Joseph Carl Liidwig­Stiftung, zur Unterstützung der Cadeten-Schule des Infanterie-Regiments Prinz Gustav von Wasa Nr. 60. Das Stiftungs-Capital besteht in einer 5per- centigen Staats-Schuldverschreibung pi\ 2000 fl., deren Interessen - Verwendung im Zwecke der Stiftung dem jeweiligen Commandanten des ge­nannten Regiments zusteht. (Abth. 20, Nr. 3767, vom 21. November 1837.) 31. Der Katharina Jovanovlc zu Kloster im Warasdiner-St. Georger Grenz - Regiments- Bezirke. Dieselbe hat eine 2y2percentige Banco-Obli­gation von 149 fl. W. W. mit der Bestimmung ge­widmet, dass von den entfallenden jährlichen In­teressen zwei von Blindheit befallene oder sonst Krüppel gewordene Menschen, die aus dem St.- Georger Grenz-Regiments-Bezirke geboren sind, alle Jahre an dem Geburtstage des jeweiligen Landesfürsten zu gleichen Theilen betheilt wer­den. Die Wahl derselben ist dem Warasdiner-St. Geor­ger Grenz-Regiments-Commando überlassen. (ß. 3473, vom 27. Juli 1846.) 33« Des k. k. Bathes'und emeritirten Profes­sors der Rechte an der k. Pesther Universität, Joseph Jurjevic v. Tuol. Das Capital besteht in 6000 fl. C. M., deren Verwaltung dem Agramer Dom-Capitel zugewie­sen ist. Die jährlichen Interessen werden in drei gleiche Theile getheilt. Ein Theil seinem im Oto- caner Regimente, St.-Georger Compagnie, Pfarre Prizna Nr. 22 wohnenden Bruder Ivan Jurchich vel Jurjevic, und nach dessen Tode dem Sohne oder Enkel, welcher immer zugleich der Haus­vater dieses Grenzhauses seyn wird, als eine jähr­liche Unterstützung verabfolgt, während die noch übrigen zwei Drittheile zu zwei immerwährenden Stipendien zur Erziehung zweier schulfälliger, vom Otocaner Grenz-Regimente zu bezeichnender Knaben aus den männlichen Nachkommen des ob­benannten Bruders des Stifters, in Ermanglung schulfähiger Knaben aus dieser Linie jedoch, zur Zeit der Erledigung eines solchen Stipendiums, auch aus den männlichen für jetzt in der nämlichen Pfarre Prizna wohnenden Nachkommen seines Oheims, weiland Andreas Jurchich vel Jurjevic, verwendet werden sollen. Nach dem Aussterben der männlichen Nach­kommenschaft des Ivan Jurchich soll der ganze Stiftungs-Genuss sowohl der jährlichen Unter-

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