Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1859)

Anhang

Stiftungen. 559 Ober-Commando zustehen. Die Stiftungs-Genüsse haben nach dem Ableben der Invaliden auf ihre Witwen und Waisen unter den im Stiftbriefe vom 17. Juli 1850 aus­gesprochenen Bedingungen überzugehen. (Ad Section III, Abth. 4, Nr. 6887, vom 9. Juli 1855.) ??• Des k. k. Hofrathes Caspar Ritter v. Lehmann. Das Capital besteht in einer 4percentigen verlosten Staats-Schuldverschreibung pr. 330 fl., mit der Widmung, die abfallenden Interessen ei­nem Invaliden aus dem Teschner Kreise Schle­siens als Zulage zuzuweisen. Das Betheilungsrecht hat das Militär-Commando in Mähren und Schlesien. (D. 4326, vom 15. December 1846.) ?§• Des Marktes I^eonfeldcn im Mühl­kreise von Oesterreich ob der Enns. Für zwei Invalide des Infanterie-Regiments Nr. 14. Das Capital besteht in 400 fl. C. M. ä 5 pCt. Das genannte Regiment hat das Vorschlags-, das Armee-Ober-Commando das Verleihungsrecht. (Vom 1. März 1816, u. D. 31, vom 10. Jänner 1827.) % ?f>. Des k. k. Feldmarschall - Lieutenants Franz Freiherrn v. Levenehr. Das Capital besteht in 480 fl. C. M. zu 5 pCt. Für einen Invaliden des k. k. Dragoner-Regi­ments Nr. 4, mit jährlichen 24 fl. C. M. nebst Na- tural-Deputaten auf dem Gute Holowaus in Böhmen. Das Verleihungsrecht besitzt das Militär-Commando in Böhmen. (D. 4620, vom 15. September 1814.) 80. Des Anton Isidor Fürsten zu B^obko- witz. Das Capital besteht in 800 fl. C. M. öpercen- tiger Privat-Obligationen, mit deren Interessen zwei, höchstens drei solche Soldaten vom Unter- Officiere abwärts zu betheilen sind, welche in der Schlacht von Leipzig 1813 sieh ausgezeichnet, und hierauf invalid geworden sind, und wenn einst keine Invaliden dieser Classe vorhanden seyn werden, für Kinder solcher Invaliden, die sich im Dienste ausgezeichnet haben, als Beitrag zur Er­ziehung. Die Geeigneten können öfter betheilt werden. Die Verleihung geschieht durch den jeweiligen Militär-Commandanten in Böhmen. (D. 1384, vom 23. März 1816.) 88. Der k. k. Feldmarschall-Lieutenants- Witwe Francisca Antoinette Freiin v. Longue- ville, geborne ßevillers. Das Capital bildet die verloste k. k. Staats- Schuldversehreibung Nr. 16.735, ddo. 1. Novem­ber 1840, á 5 Percent pr. 1000 fl., deren jährli­ches Erträgniss für zwei der ältesten, dürftigsten und gebrechlichsten in Nieder-Oesterreich be­findlichen Individuen, vom Feldwebel und Wacht­meister abwärts oder deren Witwen, bestimmt ist. Das Vorschlagsrecht hat das Armee-Commando in Wien, das Verleihungsrecht steht dem Armee-Ober-Com­mando zu. ( (D. 2540, vom 28. September 1841.) 8£» Des Stadt-Hauptmannes zu Carlstadt, Emerich I>opasic. Bestehend in einem Capitale pr. 150 fl. C. M., von dessen Interessen jährlich am Geburtstage Seiner Majestät des Kaisers Franz I. (12. Februar) zwei Invalide croatischer Nation, alle Jahre abwech­selnd von einem anderen der vier Carlstädter Grenz-Infanterie-Regiinenter, zu gleichen Theilen zu betheilen sind. Die Auswahl der zu Betheilenden ist den betreffen­den Regiments-Commandanten, die Verleihung dem Mi­litär- und Civil-Gouvernement in Agram eingeräumt. (D. 5423, vom 23. November 1833.) 83. Der Mannschaft des 1. und 2. Feld- Bataillons des Infanterie-Regiments Nr. 54. Siehe ‘A, Nr. 33. 8H:. Der Mannschaft der Garnison zu Grat». Für sechs in Gratz domicilirende Familien der hilfsbedürftigsten und würdigsten Invaliden vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts. Das Stiftungs-Capital besteht aus zwei 5per- centigen Staats-Schuldverschreibungen, zusam­men pr. 1200 fl. C. M., zu deren Ankauf die er­wähnte Mannschaft die ihr von dem Gemeinderathe zu Gratz am Vermählungstage Seiner Apostoli­schen Majestät des Kaisers Franz Joseph I. zuge­dachte Tageslöhnung pr. 814 fl. 15 kr. C. M. ge­widmet hat, welches Capital durch den Beitrag von 185 fl. 45 kr. C. M. eines ungenannt bleiben­den Wohlthäters vermehrt wurde. Das Präsentationsrecht steht dem Stadt-Magistrate Gratz, einverständlich mit dem dortigen k. k. Militär- Stadt-Commando, das Verleihungsrecht dem k. k. Armee- Corps-, resp. Local-Truppen-Commando zu Gratz zu. (Section 111, Abth. 4, Nr. 4416, vom 23. April 1855.) 85. Kaiserin Maria Anna-Stiftung. Gestiftet vom k. k. Marine-Ober-Commando durch einen Aufruf zu Beiträgen in und ausser der Marine. Ihre Widmung ist, Marine-Individuen jeder Kategorie, welche, sei es im Kriege vor dem Feinde, oder im Frieden durch ein grösseres See- Unglück, oder sonst durch ein besonderes unglück­liches Ereigniss im und durch den Dienst an ihrer Person, ihren Familien oder ihrer Habe erwerbs­unfähig geworden, oder zu Schaden gekommen sind, zu unterstützen, und zwar mit primären An­sprüchen die Mannschaft vom Ober-Bootsmann und Feldwebel abwärts, oder ihre Hinterbliebe­nen; dann mit secundären Ansprüchen auch Offi- ciere, Beamte und equiparirende Chargen und Parteien. Das Fonds-Capital besteht gegenwärtig in 40.140 fl. C. M. in 5perc.entigen Obligationen. Die Oberleitung, Verwaltung und das Verleihungs­recht zu dieser Stiftung ist dem k. k. Marine-Ober-Com- mando Vorbehalten. (M. 6495, vom 15. August 1852, und Section III, Abth. 9, Nr. 1716, vom Jahre 1855.) 86« Des bürgerlichen Bau-Tischlermeisters Michael Marquert für obligate Individuen der k. k. technischen Artillerie, welche im Dienste bei den Werksätten etc. verunglückten.

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