Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)

Stiftungen

Stillungen. 9 (i Ü ü. Des Pfarrers Thomas Gerg;ar6vich> Die Zinsen von dem Capitale pr. 2770 fl. W. W. haben eine dreifache Bestimmung, und zwar: zur Unterstützung für einen dom geistlichen Stande sich widmenden Jüngling aus der Ver­wandtschaft des Stifters, für arme Witwen und Waisen, und endlich für mittellose Kranke in dem Neu - Kapellaner Pfarr- bezirke mit Arzeneien. Die Vertheilung geschieht von dem jeweiligen Pfarrer zu Neu- Kapella in Slavonien. (C. 1293, vom 7. September 1793.) flO. Des lt. k. Ober - Kriegs - Commissars Georg Ritter von Gluitiatz. Das Capital besteht in öpercentigen Staats-Schuldverschrei­bungen, zusammen pr. 4000 fl. C. M., wovon die jährlich entfal­lenden Interessen, und zwar : 150 fl. C. M. für das Grenzhaus Glumatz Nr. 136, und 50 fl. C. M. für das Grenzhaus Luka Terkulja, beide zu Alt-Pazua im Peterwar deiner Regiments- Bezirke ; nach dem Ableben der männlichen Individuen beider Grenzhäuser aber die ganzen Interessen für die griechisch-nicht unirte Gemeinde zu Alt - Pazua zur Förderung der dortigen griechisch-nicht-unirten National-Schule bestimmt sind. Die Aufrechthaltung dieser Stiftung ist dem Peterwardeiner Regi­mente und dem Militär- und Civil-Gouvernement zu Temeswar über­tragen. (B. 3647, vom 22. August 1844.) fl fl. Des k. k. Majors Anton Grafen von flüorcey. Zur Erhaltung der vorhandenen und künftigen Nachschaffung der im Officiers-Badhause zu Carlsbad benöthigten Einrichtungs­stücke gewidmet, und sind hiezu die Interessen eines Capitals von 2000 fl. C. M. in Staats-Obligationen á 5 Percent bestimmt. Das Anschaffungsrecht steht dem Badhaus-Commando zu. (0. 1062, vom 16. Mai 1841.) A 3. Seiner Excellenz des Erzbischofes zu Agram, Georg fllau- lik von Varallja, unter dem Namen : „Kaiserin Elisabeth- Stiftung” aus Anlass der Vermählung Seiner Apostolischen Ma­jestät des Kaisers Franz Joseph I. errichtet. Das Stiftungs-Capital besteht in sechs National-Anlehens- Obligationen, jede 1801) fl., zusammen pr. 10.800 fl., von deren jährlichen Interessen alljährlich drei katholische Mädchen, welche im Begriffe stehen, eine gesetzliche Ehe einzugehen und zu des Stifters Diöcese gehören, des 1. und 2. Banal-Regiments, des Warasdiner-Creuzer und des Warasdiner - St. Georger Grenz- Regiments, ferner des Szluiner und Gradiscaner Grenz-Regiments, jede mit 30 fl. betheilt werden sollen. Das Verleihungsrecht steht jedem der genannten sechs Regimen­ter mittelst einer für die drei jedes Regiment betreffenden Grenz - Mädchen zusammengesetzten Commission zu. (Section Ilf, Abth. 8, Nr. 4944, vom 29. August 1855.)

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