Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)
Stiftungen
Stillungen. 965 Das Capital bestellt in einer 5percentigen Staats-Scliuldver- sclireibung von 200 fl. C. M., wovon die Interessen immer am 18. October vertlieilt werden. Das Recht der Verleihung hat das gedachte Invalidenhaus-Com- mando. (Section III, Abth. 4, Nr. 4605, vom 26. November 1853.) 4*5* Der Rittmeister-Auditors-Toehter Louise Sulzer. Für zwei ganz mittellose weibliche Officiers-Waisen, die über ihr sittliches Betragen gute Zeugnisse aufzuweisen haben, und unter denen die kranken und gebrechlichen den Vorzug haben sollen. Das Stiftungs - Capital besteht gegenwärtig in öpercentigen Staats-Obligationen pr. 12.900 fl. C. M., und wird sich durch eingehende Privat-Forderungen noch erhöhen. Dem Armee-Oher-Commando steht die Verleihung der Stiftungsinteressen zu. (Section III, Abth. 4, Nr. 5273, vom 17. Juli 1854, und Nr. 4010, vom Jahre 1855.) Das ursprüngliche Capital dieser, von der verstorbenen Itittmeister-Auditors-Tocliter, Louise Sulzcr, für zwei mittellose Officiers-Waisen letztwillig errichteten Stiftung per 11.400 fl. C. M., ist durch nachträglich eingegangene Privat-Forderungen bis auf die Summe von 16.125 fl. C. M. vermehrt worden, und zwar bestehen die zugewachsenen Capitals-Beträge aus den drei öpercen- tigen Staats-Schuldverschreibungen des National-Anlehens: Nr. 2.106 ddo. 1. Jänner 1855 pr. 1200 fl, C. M.; „ 12.687 ddo. 1. October 1855 „ 1270 „ „ 13.079 ddo. 1. October 1855 „ 380 „ und aus den beiden Öpercentigen Staats-Schuldverschreibungen: Nr. 1.272 ddo. 1. September 1854 pr. 1500 fl. C. M., und „ 43.409 ddo. 1. Juni 1855 pr. 375 fl. C. M. Diese Staats-Schuldverschreibungen wurden zum Zwecke der bereits genehmigten Stiftung vinculirt und der k. k. Universal- Militär-Depositen-Administration zur Aufbewahrung übergeben, und es wurde angeordnet, dass die jährlichen Interessen des nunmehr auf 16.125 fl. C. M. erhöhten Stiftungs-Capitales genau auf die im Stiftbriefe ddo. 11. October 1854 angegebene Weise nach dem Willen der Stifterin für immerwährende Zeiten verwendet werden sollen, worüber es, sowie über die ungeschmälerte Erhaltung des Stiftungs-Capitales als eines unangreifbaren Fundes Sorge tragen wird. (Section III, Abth. 4, Nr. 8521, vom 11. October 1854, und Section III, Abth. 4, Nr. 5838, vom 12. Mai 1856.) tt3. Des k. k. Rittmeister-Auditors Joseph von Sssathmáry. Das Capital besteht in einer öpercentigen Staats-Schuldverschreibung pr. 1000 fl. C. M., wovon die Interessen für eine mittellose Witwe aus der Auditoriats-Branclie bestimmt sind.