Militärschematismus des österreichischen Kaiserthumes (Wien, 1857)
Stiftungen
966 Stiftungen. Da« Vorschlagsrecht steht dem jeweiligen Justiz-Referenten beim Armee-Commando in der Lombardié, das Verleihungsrecht dem dort- ländigen Militär-Landesgerichte zu. (L. 5959, vom 30. November 1850.) Des k. k. General-Majors Ferdinand von Szecsén. Mit einem aus einer Privat-Obligation bestehenden Capitale pr. 5090 fl. C. M., dessen jährliches Interesse zur Unterstützung zweier Waisen k. k. Officiere der österreichischen Armee männlichen oder weiblichen Geschlechtes gewidmet ist. Das Verleihungsrecht ist dem Armee-Ober-Commando übertragen. (D. 1947, vom 4. Mai 1839.) Eines Vereines zu Teschen. Das Capital besteht in 3000 fl. C. M. bpercentiger Obligationen und seine Interessen sind für drei Witwen solcher Soldaten des Infanterie-Regiments Nr. 56, welche in den Feldzügen der Jahre 1813 oder 1814 todt geblieben sind, bestimmt. In Ermanglung deren werden die gesammten Capitals-Zinsen an Soldaten-Waisen dieses Regiments jährlich, bis sie das Normal-Alter erreichen, zu widmen seyn. Den Vorschlag hat das Regiments-Commando, die Betheilung steht dem Armee-Corps-Commando zu Brünn zu. (D. 3314, vom 31. Mai 1815, und Section III, Abth. 4, Nr. 5131, vom 12. Juli 1854.) 40* Der Majors-Gattin Josepha von T'onelli, gebornen von Oluderer. Für zwei arme Otiiciers-Witwen, oder derlei elternlose Offi- ciers-Töchter. Das Stiftungs-Capital besteht in 5000 fl. in 4percentigen Metal- lique-Obligationen, deren Interessen zu gleichen Theilen auszuzahlen sind. Die Stiftung hat den Namen: „Tonelli-Gluderer’sche Officiers-Witwen- und Waisen-Stiftung” zu führen. Zum ersten Stiftungobezuge sind bereits von der Stifterin Officiers- Töchter berufen worden, nach deren Ableben das Verleihungsrecht an das Armee-Ober-Commando übergeht. (Section III, Abth. 4, Nr. 9092, vom 23. October 1854.) 14S'. Des Wiener Grosshandlungs - Gremiums vom Jahre 1813 und 1814. Siehe ß, Nr. 148. Í48. Des k. k. Feldmarschall-Lieutenants Friedrich Freiherrn von Wuesthoff. Für eine vaterlose Waise weiblichen Geschlechtes , deren Vater entweder bei dem Dragoner-Regimente Nr. 6 oder Nr. 7, als Corporal oder Gemeiner gedient hat. Das Stiftungs-Capital besteht in 5 Stück öpercenligen Staats- Schuldverschreibungen zusammen pr. 500 fl. C. M. Das Verleihungsrecht steht dem Sohne des Stifters, Oberstlieutenant Peter Freih. v. Wuesthoff, und nach dessen Ableben dem Armee-Ober- Commando zu. (L. 6932, vom 24. December 1851.)